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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler*innen,

wir hoffen, Sie hatten und ihr hattet wunderbare Ferien. Wir hoffen, Sie haben sich bestens erholt und die ganze Familie ist gesund. Ihr, liebe Schüler*innen, freut euch bestimmt, dass die Schule endlich wieder losgeht . Wir freuen uns bereits auf euch!

Im nun startenden neuen Schuljahr freuen wir uns alle darauf, wenn so viel Normalität wie möglich in die Schule zurückkehrt und die Covid-Pandemie so wenig wie möglich unser Leben bestimmt. Auch wenn die Sommerferien den meisten von uns eine schöne Atempause verschafft haben, wird sich die Pandemie leider auch weiterhin auf unabsehbare Zeit im alltäglichen Leben der Schule bemerkbar machen.

Die neue Landesregierung und die neue Schulministerin, Frau Dorothee Feller (CDU), setzen bei der Bekämpfung der Pandemie etwas andere Akzente als die Vorgänger-regierung, die z.B. ganz auf Testungen verzichten wollte. [Hier] finden Sie auch einen Elternbrief der neuen Ministerin.

 

A. aktuelle Covid-19-Regelungen

Zu Beginn des neuen Schuljahres gelten vor dem Hintergrund der rechtlichen Vorgaben durch die Landesregierung an unserer Schule folgende Regelungen:

1. Schulbesuch möglichst symptomfrei:

Als mögliche Symptome für eine Covid-Infektion führt die Landesregierung beispielhaft an: „Husten, Fieber, Schnupfen, reduzierter Allgemeinzustand („Abgeschlagenheit“), Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot oder Herzrasen“.

Wer leichte Symptome aufweist, darf die Schule nur besuchen, wenn er/sie zu Hause kurz vor dem Schulbesuch einen negativen Antigenselbsttest durchgeführt hat.

o Am 1. Unterrichtstag erhält jede Schüler*in 5 Antigenselbsttests. Wir bitten darum, dass sie sich mit einem dieser Tests in der Schule umgehend selbst testet.

o Die anderen 4 Tests nimmt sie mit nach Hause, damit sie sich bei Bedarf selbst testen kann – z.B. wenn sie leichte Symptome aufweist oder die Schüler*in engen Kontakt zu einer infizierten Person hat oder hatte (z.B. Mitglied des eigenen Haushalts, enger Freund). Die Tests sind nur für die Schüler*in, nicht für den ganzen Haushalt gedacht. Sollte die Anzahl der Tests in einem Monat nicht ausreichen, kann die Schüler*in weitere Tests durch die Schule erhalten – sofern dies der Testbestand der Schule zulässt. Zu Beginn eines neuen Monats erhalten die Schüler*innen ggf. bis zu 5 neue Antigenselbsttests von der Schule, die sie dann nach Hause mitnehmen – abhängig davon, wie viele Tests sie im Vormonat benötigt haben.

o Bei leichten Symptomen bestätigt ein/e Erziehungsberechtigte/r, dass sich die Schüler*in kurz vor dem Schulbesuch negativ selbst getestet hat: In den Jg. 5-10 tragen die Eltern dies bitte in das Mitteilungsheft ein (in der entsprechenden Woche, Angabe des Testdatums und der Uhrzeit, Testergebnis, lesbare Angabe des Namens des Unterschreibenden, Datum und Unterschrift). Die Schüler*innen der Oberstufe erhalten ein entsprechendes Formblatt; volljährige Schüler*innen bestätigen ihre negative Testung in analoger Form für sich selbst.

Wenn sich im Laufe des Schultages die Symptome verstärken, erhält die Schüler*in die Möglichkeit, sich (erneut) in der Schule zu testen, auch wenn sie sich zu Hause negativ getestet hatte. Die Schüler*in wendet sich hierzu an die Fachlehrer*in bzw. die unterrichtende Lehrer*in fordert sie zu einer Testung auf. Nimmt sie diese Möglichkeit nicht wahr, verlässt sie umgehend die Schule. Die Entscheidung, ob eine (ggf. weitere) Testung nötig ist oder die Symptome für einen Schulbesuch bereits zu schwer sind, „liegt bei der Lehrkraft“.

Wer schwere Symptome aufweist, darf die Schule auch dann nicht besuchen, wenn er/sie zu Hause einen negativen Antigenselbsttest durchgeführt hat. – Dies ist eigentlich selbstverständlich. Denn niemand, der unter einer ansteckenden Infektion leidet (welcher Art auch immer), darf die Schule besuchen.

Wer engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hat oder in letzter Zeit hatte (z.B. im eigenen Haushalt oder enger Freund), kann bei Symptomfreiheit weiterhin zur Schule kommen, testet sich aber täglich kurz vor dem Schulbesuch. Er/sie erhält bei Bedarf weitere Tests durch die Schule. Beim Auftreten erster, auch leichter Symptome ist äußerste Vorsicht geboten. Wir empfehlen in diesem Fall, sicherheitshalber für ein paar Tage zu Hause zu bleiben und sich mit der Klassenlehrer*in zu beraten. Die Erfahrung zeigt: Sobald eine Person im Haushalt infiziert ist, stecken sich die anderen Mitglieder des Haushalts wahrscheinlich auch an.

2. Verhalten nach einer positiven Testung

Bei einem positiven Selbsttest gelten die bekannten Pflichten (Selbstisolierung, Testung im Testzentrum).

Eine Schüler*in oder Lehrer*in, die in einem Testzentrum positiv getestet wird („Bürgertest“ oder PCR-Test), muss sich selbst isolieren.

Bei einem positiven Test informieren die Erziehungsberechtigten zeitnah die Schule (Jg. 5-8: 02359-661-207; Jg. 9-13: 02359-661-209).

Die Isolation dauert für Schüler*innen oder Lehrer*innen grundsätzlich 10 Tage (gerechnet entweder ab Symptombeginn (max. 48 Stunden vor dem positiven Testergebnis) oder ab Durchführung des ersten positiven Tests im Testzentrum.

Eine Freitestung ist frühestens nach 5 Tagen möglich. Für eine Freitestung ist ein negativer Bürgertest in einem Testzentrum erforderlich; ein Selbsttest reicht nicht aus. „Nach vorzeitiger Beendigung der Isolierung durch Freitestung wird bis zum zehnten Tag das Tragen einer medizinischen Maske besonders empfohlen.“

3. Empfehlung: Tragen einer Maske

Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske hat sich als eines der wirksamsten Mittel zum eigenen Schutz bzw. zum Schutz anderer erwiesen.

Im öffentlichen Schülertransport (u.a. Busse, Bahnen) besteht weiterhin eine strikte Maskenpflicht.

In der Schule wird allen Schüler*innen empfohlen, zumindest eine medizinische Maske zu tragen. (Den Lehrer*innen und allen anderen an der Schule Beschäftigten wird empfohlen, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen.)

4. Regelmäßiges Lüften

Das regelmäßige Lüften ist von großer Bedeutung, um das Risiko einer Infektion über Aerosole zu verringern.

Die Landesregierung hat angekündigt, dass die Schulträger für die Schulen CO2-Messgeräte anschaffen können. Wenn in jedem Unterrichtsraum ein solches Gerät vorhanden ist, kann exakter bestimmt werden, wann eine Stoßlüftung erforderlich ist. Nach Auskunft der Stadt Kierspe hat unser Schulträger noch keine Informationen erhalten, in welchem Umfang er solche Messgeräte für uns anschaffen kann.

Solange wir keine Messgeräte erhalten haben, gelten die bestehenden Lüftungsregeln weiterhin: Mindestens alle 20 Minuten wird für 5 Minuten eine Stoßlüftung durchgeführt; hierzu werden die Fenster und die Raumtür geöffnet. Die Oberlichter bleiben vorerst durchgängig geöffnet. – Dies gilt auch für Räume mit Luftreinigungsgeräten.

Die Gebäudetüren bleiben in bestimmten Stoßzeiten geöffnet (z.B. vor Unterrichtsbeginn, am Ende der Pausen, nach Unterrichtsschluss); in den Zwischenzeiten werden sie auch aus Gründen des Feuerschutzes geschlossen.

Wir hoffen sehr, dass die angekündigte Anschaffung von Co2-Messgeräten in ausreichendem Maße (ein Gerät pro Raum) und rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode erfolgt. Auf diese Weise lassen sich vielleicht niedrige Temperaturen in den Räumen und das Vergeuden von Energieressourcen auf das erforderliche Minimum reduzieren. Was den Schüler*innen und Lehrer*innen in den vergangenen Jahren an besonders kalten Tagen zugemutet wurde, war z.T. unerträglich.

5. weitere Hygieneregeln

Die Schüler*innen und Lehrer*innen sollen sich weiterhin regelmäßig die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. An den Eingängen befinden sich Desinfektionsspender, in den Unterrichtsräumen Desinfektionsflaschen.

In bestimmten Bereichen der Schule bleiben Einbahnstraßenregelungen bestehen. Die Schüler*innen können wieder alle Ein- und Ausgänge der Schule nutzen.

In der Mensa sind ggf. striktere Hygieneregeln notwendig.

In einzelnen Fachbereichen, insbesondere in Sport, Musik, Technik, Hauswirtschaft und Naturwissenschaften, gelten ggf. besondere Abstands- und Hygienevorschriften.

B. Neubenennung der Schulabschlüsse in NRW

Ab diesem Schuljahr gelten neue Bezeichnungen für die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen.

neue Bezeichnung

bisherige Bezeichnung

nach Jg. 9

Erster Schulabschluss

Hauptschulabschluss nach Jg. 9

nach Jg. 10

Erweiterter Schulabschluss

Hauptschulabschluss

nach Jg. 10

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Mittlerer Schulabschluss / Fachoberschulreife

(Realschulabschluss)

Nach 50 Jahren Gesamtschule war es höchste Zeit, dass die Bezeichnung der Schulabschlüsse endlich von den Schulformen des traditionellen Schulsystems abgekoppelt werden. Wie aussagekräftig die neuen Bezeichnungen sind, ist allerdings eine andere Frage…

C. gegenwärtiger Planungsstand – wichtige Termine

Mit diesem Brief möchten wir Sie auch über Termine informieren – oder besser gesagt, über unsere Planung dieser Termine. Wir hoffen, dass uns die Pandemie keinen Strich durch die Rechnung macht.

10.08. – 12.08.2022

Halbtagsunterricht bis 12:35 Uhr

19.08.2022

Sponsorenlauf der SV zugunsten der Schüler*innen, die aus der Ukraine geflüchtet sind

20.08.2022

Feier 50 Jahre Förderverein Gesamtschule Kierspe, Forum, 15 – 19 Uhr

07.09.2022

unterrichtsfreier Studientag – Überarbeitung der schulinternen Curricula

08.09.2022

Elternfortbildung „Entspannter lernen zu Hause“, 19:00 Uhr

17.10. – 21.10.2022

Projektwoche

29.10.2022

morgens Tag der Offenen Türen für die Viertklässler

nachmittags Schulfest (Vorstellungen der Projekte aus der Projektwoche, inkl. Premiere des Projekttheaterstücks)

31.10.2022

unterrichtsfrei – Ausgleichstag für den Tag der Offenen Türen

16.11.2022

Lernberatungsnachmittag für Eltern und Schüler*innen; Jg. 5-13: Fachlehrer*innen, Jg. 5 auch Klassenlehrer*innen; 15:00 – 19:00 Uhr

13.12.2022

nachmittags unterrichtsfrei – Fortbildung des Kollegiums zum Digitalen Lernen

16.01.2023

unterrichtsfrei – ganztägige Zeugniskonferenzen Jg. 5-10

17.01.2023

vielfach nachmittags unterrichtsfrei – Zeugniskonferenzen
Jg. 11-12

19.01.-20.01.2023

Lernberatungstage für Eltern und Schüler*nnen mit individueller Zeugnisausgabe durch die Klassenlehrer*innen

08.05.2023

unterrichtsfreier Studientag – 1. Tag der mündlichen Abiturprüfungen

09.06.2023

Abschlussfeiern Jg. 10 – Tag nach Fronleichnam, kein unterrichtsfreier Brückentag

16.06.2023

Abiturfeier

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute und vor allem Gesundheit; Ihren Kindern wünschen wir zudem ein erfolgreiches Schuljahr, aber mit vielen interessanten Unterrichtsstunden, natürlich mit guten Noten und mit vielen schönen Stunden, in denen sie sich mit ihren Freund*innen an unserer Schule wohlfühlen.

Ich wünsche Ihnen und uns eine gute Zusammenarbeit, mit unseren Lehrer*nnen und Sozialpädagog*innen, den Mitgliedern der Schulleitung und unseren Sekretärinnen!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Heintges,

Schulleiter