Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit Tagen können wir das schöne Wetter genießen, seit heute (21.06.) haben wir nun auch offiziell Sommer und für die kommende Woche sind ebenfalls hohe Temperaturen vorhergesagt. Deshalb möchten wir euch und Sie über einige Regelungen und organisatorische Hinweise informieren.
- Allgemeine Hinweise
Damit wir alle möglichst gut durch die heißen Tage kommen, bitten wir um Beachtung einiger einfacher Regeln:
- Bitte ausreichend trinken. Eine gefüllte Trinkflasche gehört in diesen Tagen unbedingt in die Schultasche. Wasser kann selbstverständlich jederzeit an den Wasserspendern nachgefüllt werden. Getränke mit hohem Zuckergehalt sind zum Durstlöschen nicht geeignet.
- Bei großer Hitze werden wir die Belastungen im Unterricht anpassen und zusätzliche Trinkpausen ermöglichen.
- Leichte, luftige und zugleich schulangemessene Kleidung erleichtert das Lernen bei hohen Temperaturen.
- Sonnenschutz ist wichtig: Denken Sie gegebenenfalls an eine Kopfbedeckung für Ihr Kind und an Sonnencreme. Die Kinder sollten sich in den Schattenbereichen auf dem Schulgelände aufhalten.
- Regelungen „Hitzefrei“
Wie an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen entscheidet die Schulleitung im Einzelfall, ob aufgrund hoher Temperaturen in den Unterrichtsräumen „Hitzefrei“ erteilt wird. Maßgeblich sind dabei die tatsächlichen Bedingungen im Schulgebäude. Wenn ein Lernen in den Räumen nicht mehr möglich ist und keine Alternativen bestehen (z.B. Umzug in kühlere Räume), erhalten Lerngruppen der Jahrgänge 5-10 ggf. „Hitzefrei“.
Als Orientierung gilt eine Raumtemperatur von mehr als 27 °C; bei weniger als 25 °C darf kein „Hitzefrei“ erteilt werden.
Die Schüler*innen der Oberstufe (Jg. 11-13) und das Personal der Schule können kein „Hitzefrei“ erhalten.
Mit der Entscheidung, ob der Unterricht vorzeitig beendet wird, gehen wir verantwortungsvoll um:
- Als Schule wollen wir generell nur dann Unterricht ausfallen lassen, wenn es nicht anders geht.
- Gerade am Schuljahresende stehen noch viele wichtige Prüfungen an und Schüler*innen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre bisherigen Noten ggf. noch durch ihre Sonstige Mitarbeit zu verbessern oder gar Defizite so auszubessern, dass sie noch die Versetzung oder den höherwertigeren Schulabschluss erreichen.
- Zugleich besitzen wir eine Fürsorgepflicht gegenüber unseren Schüler*innen und müssen ggf. feststellen, wenn ein ordnungsgemäßer Unterricht nicht mehr möglich ist oder sogar Gefährdungen für die Gesundheit der Schüler*innen bestehen.
- Als Ganztagsschule ist uns der Wunsch vieler berufstätiger Eltern bewusst, dass ihre Kinder mittags in der Schule essen können und auch am Nachmittag bei uns gut aufgehoben sind. Auch die Mensa ist darauf angewiesen, verlässlich ihre Bestellungen und den Personaleinsatz kalkulieren zu können.
Vor diesem Hintergrund prüfen wir bei hohen Temperaturen die Lernbedingungen im Schulgebäude und mögliche Alternativen (z.B. Umzug in kühlere Räume). Wenn es nicht anders möglich ist, erhalten einzelne Klassen, Jahrgänge oder auch die gesamte Sek. I „Hitzefrei“.
Da die rechtlichen Regelungen (s.o.) die Entscheidung über „Hitzefrei“ von den tatsächlichen Temperaturen und Bedingungen abhängig macht, lässt sich vorab auch keine Uhrzeit für eine Befreiung vom Unterricht festlegen.
Für Schüler*innen der Jg. 5 und 6 gilt: Bitte teilen Sie dem Sekretariat (02359-661-207) vorab mit, wenn Ihr Kind auch bei „Hitzefrei“ weiterhin in der Schule verlässlich betreut werden soll.
Wir wünschen allen eine erfolgreiche und möglichst angenehme Sommerwoche. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Gesundheit, Wohlbefinden und Lernen auch bei hohen Temperaturen gut miteinander vereinbar bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Johannes Heintges, Schulleiter