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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler*innen,

wie Sie bzw. ihr ja bereits aus der Presse erfahren haben / habt, wird nach den Plänen der Landesregierung ab kommenden Montag, den 22.02.2021, der Unterricht an der Schule (sog. Präsenzunterricht) für die Grundschüler*innen sowie die Schüler*innen der Abschlussjahrgänge wieder aufgenommen. Mit diesem Brief möchten wir Sie bzw. euch1 über Regelungen, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen und ab dem 22.02.2021 an unserer Schule gelten, informieren.

1. Unterricht

An unserer Schule heißt dies:

o Ab Montag können die Schüler*innen des 10., 12. und 13. Jahrgangs zumindest tageweise den Unterricht wieder in der Schule besuchen. (Der Jahrgang 12 gehört zu den Abschlussjahrgängen, da Leistungen aus der gesamten Qualifikationsphase in die Gesamtbewertung des Abiturs eingehen; der Jahrgang 9 hingegen nicht, da der Schulbesuch im Normalfall nach dem 9. Schuljahr weitergeht.)

o Für die Schüler*innen der Jahrgänge 5-9 und 11 ändert sich zunächst nichts; sie haben weiterhin ausschließlich Unterricht auf Distanz.

Auf diese Weise soll landesweit gewährleistet werden, dass die Schüler*innen der Jahrgänge 10, 12 und 13 unter den gegenwärtigen Umständen der Pandemie bestmöglich und mit möglichst gleichen Chancen auf ihre zentralen Abschlussprüfungen vorbereitet werden. – Da wir bereits im letzten Schuljahr sowohl die Zentralen Prüfungen im 10. Schuljahr als auch die Zentralen Abiturprüfungen unter den Bedingungen der Pandemie erfolgreich durchgeführt haben, sind wir zuversichtlich, dass wir dies auch in diesem Schuljahr schaffen. Zumal im Vergleich zum letzten Schuljahr sich die Möglichkeiten des Unterrichts auf Distanz erheblich vergrößert haben und der Distanzunterricht nach unserem Eindruck in den Abschlussjahrgängen an unserer Schule insgesamt auch gut und effizient läuft. – Allerdings ist die Rückkehr an die Schule mit einer Reihe z.T. noch verschärfter Sicherheitsmaßnahmen (s.u.) verbunden.

Der Unterricht für alle Jahrgänge erfolgt weiterhin nach dem gültigen Stundenplan.

Für Jahrgang 10 gilt:

o Die Klassen werden in zwei konstante Gruppen (Gruppen 1 und 2) aufgeteilt.

o Es gilt ein tageweises Wechselmodell: Die Schüler*innen kommen tageweise zum Präsenzunterricht in die Schule. In der A-Woche besuchen die Schüler*innen aus Gruppe 1 den Präsenzunterricht am Montag, Mittwoch und Freitag, die Schüler*innen aus Gruppe 2 hingegen am Dienstag und Donnerstag. In der B-Woche werden die Tage gewechselt, so dass die Schüler*innen aus Gruppe 2 montags, mittwochs und freitags in die Schule kommen und die Gruppe 1 den Unterricht am Dienstag und Donnerstag besucht. Auf die B-Woche folgt eine neue A-Woche, darauf eine B-Woche usw. – Auf diese Weise besucht jede Schüler*in im Zeitraum von zwei Wochen jedes Fach auch im Präsenzunterricht.

o Die Schüler*innen, die an einem Tag nicht den Präsenzunterricht in der Schule besuchen, werden an diesem Tag auf Distanz unterrichtet. Jede Fachlehrer*in entscheidet selbst über die Art des Distanzunterrichts (Versorgung mit Aufgaben zum selbstständigen Arbeiten oder Teilnahme der Schüler*Innen am Unterricht durch eine Videoübertragung (sog. Hybridunterricht)); die Art des Distanzunterrichts kann auch von Stunde zu Stunde wechseln. – Mit dieser Regelung berücksichtigen wir u.a. die unterschiedlichen Erfahrungen aus der Zeit vor den Weihnachtsferien: Während ein Teil des Kollegiums den Eindruck hatte, im Hybridunterricht keiner Schüler*innengruppe wirklich gerecht zu werden, haben andere Kolleg*innen gute Erfahrungen mit dem Hybridunterricht gemacht.

o Im Präsenzunterricht an der Schule wird weiterhin auch mit digitalen Formaten gearbeitet. Die Schüler*innen bringen daher nach Möglichkeit auch ihr aufgeladenes Tablet oder anderes digitales Endgerät, Kopfhörer oder Ohrstecker in die Schule mit.

o Fällt eine Lehrkraft aus, wird der Unterricht vertreten. – Lehrer*innen, die aufgrund einer Vorerkrankung oder aufgrund einer Schwangerschaft nicht in die Schule kommen können, halten mithilfe einer Vertretungslehrkraft ihren Unterricht auf Distanz.

o Erkrankte Schüler*innen oder Schüler*innen in Quarantäne werden ausschließlich auf Distanz unterrichtet. Über die Art des Distanzunterrichts entscheidet die Fachlehrer*in. – Für die Befreiung vom Präsenzunterricht (z.B. bei gravierenden Vorerkrankungen) gelten die gleichen Regeln wie vor den Weihnachtsferien.

o Die Aufteilung der Klassen wird von den beiden Klassenlehrer*innen gemeinsam vorgenommen. Sie entscheiden nach pädagogischen Kriterien und informieren die Schüler*innen ihrer Klasse, ob sie zu Gruppe 1 oder 2 gehören. (Die Liste wird auch in dem für alle zugänglichen Team Berufsorientierung 10 veröffentlicht.)

o Der allgemeine Präsenzunterricht des 10. Jahrgangs erfolgt im C-Turm, Fachunterricht (z.B. Nw, Technik, Hauswirtschaft) erfolgt in den bekannten Fachräumen.

o In einigen Fächern (z.B. Sport, Technik, Hauswirtschaft) gelten besondere Bedingungen. So soll nach Mitteilung des Schulministeriums der Sportunterricht, wann immer dies möglich ist, im Freien stattfinden; in der Sporthalle soll auch im Unterricht eine Maske getragen werden. Schwimmunterricht ist zunächst nicht vorgesehen.

Der Unterricht der Jahrgänge 12 und 13 erfolgt im Regelfall ausschließlich als Präsenzunterricht in der Schule. Die Kurse werden – anders als in Jahrgang 10 – nicht in zwei Gruppen eingeteilt.

o Der allgemeine Präsenzunterricht erfolgt im A-Turm in den Räumen der Oberstufe, Fachunterricht in den bekannten Fachräumen.

o Kurse, die so groß sind, dass der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Tischen (je größer der Abstand, desto besser) nicht gewährleistet werden kann, erhalten zwei nebeneinander liegende Kursräume.

o Im Präsenzunterricht an der Schule wird weiterhin auch mit digitalen Formaten gearbeitet. Die Schüler*innen bringen daher auch ihr aufgeladenes Tablet, Kopfhörer oder Ohrstecker in die Schule mit.

o Lehrer*innen, die aufgrund einer Vorerkrankung oder aufgrund einer Schwangerschaft nicht in die Schule kommen können, halten mithilfe der Kurssprecher*in ihren Unterricht auf Distanz. Die Schüler*innen sitzen dabei im Kursraum.

o Erkrankte Schüler*innen oder Schüler*innen in Quarantäne werden ausschließlich auf Distanz unterrichtet. Über die Art des Distanzunterrichts entscheidet die Fachlehrer*in. – Für die Befreiung vom Präsenzunterricht (z.B. bei gravierenden Vorerkrankungen) gelten die gleichen Regeln wie vor den Weihnachtsferien.

o Zum Arbeiten in den Freistunden steht den SII-Schüler*innen das PZ zur Verfügung.

Fehlzeiten:

o Wird die Teilnahme einer Schüler*in im Präsenzunterricht oder am Unterricht per Video erwartet und die Schüler*in nimmt nicht teil, wird sie als abwesend eingetragen. Fehlzeiten sind von den Schüler*innen zu entschuldigen,

o In allen anderen Fällen des Distanzunterrichts gilt eine Schüler*in nicht als abwesend.

Die partielle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts hat auch Folgen für den Distanzunterricht in den anderen Jahrgängen: Da nun wieder viele Lehrer*innen nicht mehr aus dem Home-Office heraus unterrichten, sondern in und aus der Schule heraus, wird der Distanzunterricht in den Jahrgängen 5-9 und 11 vielfach nicht mehr so durchgeführt werden können wie in den letzten Wochen. – Viele Kolleg*innen befinden sich auch weiterhin in der Doppelrolle, zu arbeiten und gleichzeitig die eigenen Kinder zu betreuen; durch die Präsenz in der Schule wird sich ihre Situation vielfach verschärfen. Wir bitten Eltern und Schüler*innen um Verständnis.

2. Ganztag

Entsprechend dem Stundenplan haben alle Schüler*innen, die in der Schule sind, von 10:05 – 10:30 Uhr eine Frühstückspause. Ein Frühstücksangebot hat die Mensa derzeit nicht vorgesehen, da sie bei den anwesenden Schüler*innen kein Nachfrageinteresse vermutet.

Entsprechend dem Stundenplan haben die Schüler*innen des 10. Jahrgangs von montags bis donnerstags in der 4. Stunde eine Mittagspause. Für Schüler*innen bietet die Mensa ein Essen an (wahrscheinlich ein Menü plus Pastabar); die Essensausgabe erfolgt von 11:35 bis 12:20 Uhr, bezahlt wird mit Chip oder bar. Die Art des Mensaangebots richtet sich nach der Nachfrage.

3. Formen der Betreuung

Die Notbetreuung für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 wird in der bisherigen Form im A-Turm (10-er Räume) fortgeführt.

Die erweiterte Betreuung („Study Hall“) für Schüler*innen aller Jahrgänge, die von zu Hause aus, z.B. aus technischen Gründen, nicht in angemessener Weise am Distanzunterricht teilnehmen können, wird in der bisherigen Form im A-Turm (Bibliothek und 10-er Räume) fortgeführt.

Die Betreuung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf durch die Sonderpädagog*innen wird in der bisherigen Form fortgeführt.

4. schriftliche Leistungsüberprüfungen

Zur Erinnerung: Anders als vor den Sommerferien werden auch die Leistungen im Distanzunterricht bei der Notengebung berücksichtigt.

Aus den uns bekannten Informationen geht nicht hervor, dass über digitale Distanz-Formen von Klassen- oder Kursarbeiten, wie sie inzwischen bei Klausuren an den Universitäten üblich sind, nachgedacht wird.

Befindet sich eine Schüler*in in „schulischer Quarantäne“ (z.B. Geschwisterkind) und ist selbst symptomfrei, schreibt sie/er die Arbeit alleine in einem separaten Raum.

In den Jahrgängen 5-10 wird die Anzahl der Klassen- und Kursarbeiten reduziert.

o Wenn im 1. Halbjahr nicht die vorgesehene Anzahl an Arbeiten geschrieben werden konnte, werden diese im 2. Halbjahr nicht nachgeholt.

o Nach heutigem Planungsstand sollen im 2. Halbjahr in den schriftlichen Fächern insgesamt jeweils nur zwei Arbeiten geschrieben werden. Eine der beiden Arbeiten kann durch eine alternative Form des Leistungsnachweises ersetzt werden. In Jahrgang 10 gelten die ZP 10 jeweils als eine der beiden schriftlichen Arbeiten.

o Mit der Reduzierung der Anzahl der Arbeiten erhalten die tatsächlich geschriebenen Arbeiten einen deutlich höheren Stellenwert. Bei einer schlecht ausgefallenen Arbeit wird dies zu einem möglichen Problem für die betreffende Schüler*in. Hier werden vom Ministerium vorübergehende Änderungen in Aussicht gestellt, sodass Schüler*innen ihre Note durch Leistungen im Bereich der Sonstigen Mitarbeit über die üblichen 50 Prozent hinaus verbessern können. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Noten nicht arithmetisch, sondern pädagogisch gebildet werden.

o Bevor eine Klassen- oder Kursarbeit geschrieben werden kann, sollen die Schüler*innen wieder über einen längeren Zeitraum Präsenzunterricht besucht haben. Die Arbeiten können sich aber auf die Inhalte des Distanzunterrichts beziehen.

Für die Jahrgänge 11-13 enthält die Mail des MSB nur eine Bestimmung und auch die sonstigen Informationen, die wir erhalten haben, sind eher dünn:

o Jg. 13: Die drei Vorabiturklausuren werden in der geplanten Form durchgeführt.

o Die Leistungen im Distanzunterricht zählen zum Bereich der Sonstigen Mitarbeit.

o Klausuren können auch auf dem Distanzunterricht aufbauen.

o Klausuren und Prüfungen werden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts geschrieben.

5. Sicherheits- und Hygieneregeln

Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist der Schulbesuch weiterhin mit erheblichen Risiken verbunden; die neuen Virusvarianten haben mittlerweile auch den Märkischen Kreis erreicht und erhöhen das Infektionsrisiko sowie die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf (auch bei Kindern und Jugendlichen) noch einmal deutlich. Das erfordert von allen Schüler*innen und Mitarbeiter*innen der Schule ein besonders verantwortungsvolles Verhalten. Alle sind aufgefordert, besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu sein. Wir sind gegenseitig aufeinander angewiesen; wer sich fahrlässig verhält, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere.

Die bislang für das Gebäude und den Präsenzunterricht geltenden Regelungen bleiben weiterhin bestehen, insbesondere die Regelungen zum Abstandhalten, Desinfizieren, Lüften und zur Dokumentation:

o mind. 1,5 m Abstand halten (jetzt auch wieder im Kursraum und auch beim Anstehen in der Mensa);

o Hände desinfizieren beim Betreten des Gebäudes, Hände desinfizieren zu Beginn einer jeden Stunde, Reinigung des Mobiliars, wenn eine Lerngruppe neu in einen Raum kommt – deshalb führen die Schüler*innen weiterhin ein Putztuch mit sich, das auch regelmäßig gewaschen wird.

o die Türen und Oberlichter bleiben durchgehend geöffnet, mind. alle 20 Minuten stoßlüften – (für 13 Räume im A-Turm, in denen sich nur die Oberlichter öffnen lassen, sind uns mobile Lüftungsgeräte avisiert worden);

Zurzeit besteht eine veränderte Maskenpflicht: Auf dem gesamten Gelände und zu jedem Zeitpunkt (also auch während des Unterrichts) ist entweder eine FFP-2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen. Schüler*innen, die bewusst gegen die Maskenpflicht verstoßen, werden einmal ermahnt und dann von der zuständigen Abteilungsleiter*in vom Unterricht suspendiert.

Zu Beginn des Tages betreten die Schüler*innen des 10. Jahrgangs das Schulgebäude ausschließlich über den C-Turm; die Schüler*innen der Oberstufe kommen durch den Mensaeingang oder das Treppenhaus 3.

Die üblichen Sitzgelegenheiten in der Schule stehen nicht zur Verfügung und sind gesperrt.

o Für den Aufenthalt in Freistunden steht der gesamte Mensabereich zur Verfügung.

o Schüler*innen, die in ihren Freistunden arbeiten möchten, können dies im PZ tun. Beim Betreten des PZ tragen sie sich mit Uhrzeit in eine Liste ein, aus der sie sich beim Verlassen erneut mit Angabe der Uhrzeit wieder austragen.

Gegessen wird nur im Sitzen in der Mensa oder draußen auf dem Schulgelände (entweder stehend oder sitzend, nicht im Gehen mit anderen zusammen). Wer im PZ arbeitet, kann an seinem Platz etwas trinken und Kleinigkeiten essen.

In der Mensa und im PZ sitzen die Schüler*innen grundsätzlich einzeln an einem Tisch. Falls zu Stoßzeiten in der Mensa zu wenig Tische vorhanden sind, kann am entgegengesetzten Ende eine weitere Schüler*in Platz nehmen.

6. Fahrten und Exkursionen

In diesem Schuljahr wurde die Durchführung von Schulfahrten jeglicher Art untersagt.

So viel für heute. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Heintges

 

 

 


1  Aus Gründen der Lesbarkeit bleiben wir im ganzen Brief beim „Sie“ – ihr, liebe Schüler*innen, seid selbstverständlich mitgemeint.