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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler*innen,

wie Sie bzw. ihr ja bereits aus der Presse erfahren haben / habt, wird nach den Plänen der Landesregierung ab kommenden Montag, den 15.03.2021, der Unterricht an der Schule (sog. Präsenzunterricht) für die Schüler*innen aller Jahrgänge wieder aufgenommen. Mit diesem Brief möchten wir Sie bzw. euch1 über Regelungen, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen und ab dem 15.03.2021 an unserer Schule gelten, informieren. Die Vorgaben des Schul-Ministeriums sind allerdings so eng gestaltet, dass vieles, was für das Lernen und Leben einer Gesamtschule typisch ist (z.B. differenzierter Unterricht, Ganztag mit Mensabetrieb), leider bis Ostern nicht möglich ist. Das ist bedauerlich.

 

1. Unterricht

Grundlegendes:

o Der Unterricht erfolgt grundsätzlich nach Plan. Der gegenwärtige Plan wird den neuen Vorgaben angepasst und dadurch verändert.

o Die Unterrichtsstunden werden auf 45 Minuten verkürzt. In den Jahrgängen 5-10 entfällt die 7. Stunde. Daraus ergibt sich folgendes Zeitraster:

1. Stunde 8:00 – 8:45 Uhr

2. Stunde 8:50 – 9:35 Uhr

Pause 9:35 – 9:55 Uhr

3. Stunde 9:55 – 10:40 Uhr

4. Stunde 10:45 – 11:30 Uhr

Pause 11:30 – 11:45 Uhr

5. Stunde 11:45 – 12:30 Uhr

6. Stunde 12:35 – 13:20 Uhr

7. Oberstufe 13:25 – 14:20

 

o Die Mittagspause entfällt. Im Regelfall wird der Stundenplan so geändert, dass auch in der 4. bzw. 5. Stunde Unterricht stattfindet (z.B. durch Verlagerung der regulären 7. Stunde).

o Es findet Wechselunterricht statt:

– Gewechselt wird zwischen Präsenz- und Distanzunterricht.

– Die Klassen der Jahrgänge 5-9 sowie die Schüler*innen der Jahrgänge 11-13 werden alphabetisch in zwei konstante Gruppen unterteilt; in Jahrgang 10 werden die bestehenden Gruppen fortgeführt. Die Klassenlehrer*innen informieren die Schüler*innen ihrer Klasse, wer zu welcher Gruppe gehört. Wir bitten um Verständnis, dass wir zumindest in den kommenden zwei Wochen im Regelfall keine Änderungen an der Gruppenzusammensetzung vornehmen.

– Der Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erfolgt tageweise: In der A-Woche kommen die Schüler*innen der Gruppe 1 am Montag, Mittwoch und Freitag zum Präsenzunterricht in die Schule, die Schüler*innen der Gruppe 2 am Dienstag und Donnerstag. In der B-Woche kommen die Schüler*innen der Gruppe 1 am Dienstag und Donnerstag, die der Gruppe 2 am Montag, Mittwoch und Freitag in die Schule. An den Tagen, an denen die Schüler*innen nicht zum Präsenzunterricht in die Schule kommen, nehmen sie am Unterricht auf Distanz teil. – Auf diese Weise bleibt die Bindung der Schüler*innen an die Schule bestehen (kein wochenweises Aussetzen) und jedes Fach wird im Zeitraum von zwei Wochen auch im Präsenzunterricht besucht.

o Der Präsenzunterricht findet entweder im regulären Klassenraum der Klasse oder in einem Fachraum statt. Zum Arbeiten in den Freistunden stehen den Schüler*innen der Oberstufe die Mensa und die Empore zur Verfügung.

o Über die Art des Distanzunterrichts entscheidet die Lehrkraft. Die Schulleitung empfiehlt, in den Jahrgängen 5-10, auf Hybridunterricht (Videoübertragung des Präsenzunterrichts) zu verzichten, da wir den Eindruck haben, dass wir im Hybridunterricht weder den Schüler*innen vor Ort noch zu Hause wirklich gerecht werden. Wenn möglich, sollte allerdings in den Jahrgängen 11-13 Hybridunterricht stattfinden. Bei der Zuteilung von Aufgaben für das Lernen auf Distanz achten die Lehrer*innen darauf, dass die Aufgaben auch in dem zeitlich zur Verfügung stehenden Rahmen bearbeitet werden können.

o In den Jahrgängen 5-9 findet Präsenzunterricht ausschließlich im Klassenverband statt. In Jahrgang 10 wird das bisherige Modell fortgeführt; der Religions- und Philosophieunterricht entfällt in diesem Jahrgang.

o Im Präsenzunterricht an der Schule wird weiterhin mit unserer Lernplattform Office Education bzw. Teams gearbeitet sowie mit anderen digitalen Formaten. Die Schüler*innen bringen daher nach Möglichkeit auch ihr aufgeladenes Tablet oder anderes digitales Endgerät, Kopfhörer oder Ohrstecker in die Schule mit. Schüler*innen der Jahrgänge 9 und 10 bringen nach Möglichkeit ebenfalls ein digitales Endgerät zum Arbeiten in die Schule mit.

o Wenn die Busverbindung nicht zum Stundenraster passt und eine Schüler*in nach Unterrichtsschluss unverhältnismäßig lange auf ihren Bus warten müsste, kann die Schüler*in den Unterricht früher verlassen. Auf diese Weise werden ein unnötiger Aufenthalt in der Schule vermieden und Kontakte reduziert. Dies gilt auch für den Unterrichtsanfang – Um eine passende Busverbindung zu nutzen, können Schüler*innen auch später in die Schule kommen.

Präsenzunterricht in Fächern mit äußerer Differenzierung (Jg. 5-9)

o Grundgedanke für Fächer mit einer äußeren Differenzierung (Mathematik, Englisch, Deutsch, Chemie, WP): Auch der Fachunterricht, der regulär in differenzierten Kursen erfolgt, wird im Klassenverband abgehalten. Das heißt: In der jeweiligen Stunde werden Schüler*innen aus G- und E-Kursen bzw. aus verschiedenen WP-Fächern gemeinsam in ihrer Klasse unterrichtet.

o Jeder Klasse wird jeweils eine der regulär eingesetzten Fachlehrer*innen zugeteilt; im Regelfall wird eine Lehrer*in der Klasse zugeteilt, aus der die Mehrheit der Schüler*innen aus ihrem regulären Kurs stammt, oder es ist die Klassenlehrer*in.

o Die Schüler*innen erhalten ihre Aufgaben von ihrer regulären Fachlehrer*in (z.B. als Kopie oder per Teams). Sie bearbeiten diese Aufgaben im Präsenzunterricht. Die anwesende Fachlehrer*in unterstützt sie bei der Bearbeitung der Aufgaben, soweit ihr das möglich ist. Da die Schüler*innen ihre Aufgaben auch digital erhalten können, müssen sie in allen Jahrgängen schon aus diesem Grund stets auch ihr Tablet mitbringen (oder in Jg. 9 ein anderes internetfähiges elektronisches Endgerät).

o Einzelne Fachlehrer*innen, die nicht zur Betreuung einer Klasse eingesetzt sind, unterstützen die Schüler*innen ihres Kurses, indem sie diese in ihren Klassen aufsuchen oder ggf. auch klassenweise in einem anderen Raum zusammenziehen.

o Unterricht in der 2. oder 3. Fremdsprache, der regulär in der 1. oder 7. Stunde liegt, entfällt. Wenn der Fremdsprachenunterricht parallel zu einer Arbeitsstunde liegt, besuchen die Schüler*innen diese Arbeitsstunde und bearbeiten Aufgaben in ihrer 2. oder 3. Fremdsprache.

o Religions- und Philosophieunterricht: Der konfessionsgebundene Religionsunterricht wird nur dann fortgeführt, wenn auch regulär alle Schüler*innen einer Klasse an dem Religionsunterricht teilnehmen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der konfessionsgebundene Religionsunterricht ausgesetzt. Stattdessen findet im Klassenverband entweder ein weltanschaulich neutraler Ethik- bzw. Philosophieunterricht oder eine zusätzliche Arbeitsstunde statt.

o Normaler Technikunterricht (nicht als Teil von WP) erfolgt im Klassenverband.

o In Jg. 5 und 6 besuchen alle Schüler*innen das Fach Sprache in ihrem Klassenverband. Die Schüler*innen, die regulär in dieser Stunde an einem Förderunterricht (LRS, „Mathe sicher können“, Mathe XL, Englisch XL) teilnehmen, bearbeiten in der Stunde im Regelfall ihre Förderaufgaben. Die Förderlehrer*in kann ggf. Schüler*innen aus ihrem Förderkurs, die aus einer Klasse stammen, zusammenfassen und in einem anderen Raum gezielt fördern.

o Ab Jg. 7 entfällt der Förderunterricht.

o Der Unterricht im Fach Sport findet im Klassenverband koedukativ statt.

Fällt eine Lehrkraft aus, wird der Unterricht nach Möglichkeit vertreten. – Lehrer*innen, die aufgrund einer Vorerkrankung oder aufgrund einer Schwangerschaft nicht in die Schule kommen können, halten mithilfe einer Vertretungslehrkraft ihren Unterricht auf Distanz. Ist eine Vertretung nicht möglich, kommen die Schüler*innen erst später zur Schule oder verlassen die Schule früher. Unnötiger Aufenthalt an der Schule soll aus Gründen des Infektionsschutzes vermieden werden.

Erkrankte Schüler*innen oder Schüler*innen in Quarantäne werden ausschließlich auf Distanz unterrichtet. Über die Art des Distanzunterrichts entscheidet die Fachlehrer*in. – Für die Befreiung vom Präsenzunterricht (z.B. bei gravierenden Vorerkrankungen) gelten die bisherigen Regeln.

In einigen Fächern (z.B. Sport, Technik, Hauswirtschaft) gelten besondere Bedingungen. Nach den Vorgaben des Schulministeriums soll der Sportunterricht, wann immer dies möglich ist, im Freien stattfinden; in der Sporthalle soll auch im Unterricht eine Maske getragen werden; der Schwimmunterricht wird in Kleingruppen wieder aufgenommen; in den Umkleidekabinen gilt strikte Maskenpflicht.

Fehlzeiten: Wird die Teilnahme einer Schüler*in im Präsenzunterricht oder am Unterricht per Video erwartet und die Schüler*in nimmt nicht teil, wird sie als abwesend eingetragen. Fehlzeiten sind von den Schüler*innen zu entschuldigen. In allen anderen Fällen des Distanzunterrichts gilt eine Schüler*in nicht als abwesend.

Die partielle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts hat auch Folgen für den Distanzunterricht in den anderen Jahrgängen: Da nun wieder viele Lehrer*innen nicht mehr aus dem Home-Office heraus unterrichten, sondern in und aus der Schule heraus, wird der Distanzunterricht nicht mehr so durchgeführt werden können wie in den letzten Wochen. – Viele Kolleg*innen befinden sich weiterhin in der Doppelrolle, zu arbeiten und gleichzeitig die eigenen Kinder zu betreuen; durch die Präsenz in der Schule wird sich ihre Situation vielfach verschärfen. Wir bitten Eltern und Schüler*innen um Verständnis.

2. Ganztag

Der Ganztag inkl. Mensabetrieb und AG wird ausgesetzt. Der Präsenzunterricht endet um 13:20 Uhr. Die Schüler*innen bringen ihre Verpflegung selbst mit in die Schule.

3. Formen der Betreuung

Die Notbetreuung für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 wird fortgeführt.

Die erweiterte Betreuung („Study Hall“) für Schüler*innen aller Jahrgänge, die von zu Hause aus, z.B. aus technischen Gründen nicht in angemessener Weise am Distanzunterricht teilnehmen können oder bei denen eine Präsenz in der Schule aus pädagogischen Gründen dringend angezeigt ist, entfällt. Ggf. finden wir Einzelfallregelungen für die Zeiten, in denen die Bibliothek besetzt ist.

4. schriftliche Leistungsüberprüfungen und Leistungsbeurteilung

Anders als vor den Sommerferien werden auch die Leistungen im Distanzunterricht bei der Notengebung berücksichtigt.

Die Schüler*innen erhalten in diesem Schuljahr keine „Blauen Briefe“.

o Dadurch ändert sich allerdings für die Jahrgänge 9 und 10 nichts. Da mit dem Zeugnis ein Abschluss verbunden ist, zählen auch die Minderleistungen, die noch nicht auf dem Halbjahreszeugnis verzeichnet waren. Um Eltern und Schüler*innen über die mögliche Gefährdung eines Abschlusses zu informieren, verschickt die Schule einen „weißen Informationsbrief“.

o Konsequenz in Jahrgang 11: Eine Minderleistung, die noch nicht auf dem Halbjahreszeugnis vorhanden war, ist nicht versetzungsrelevant (da nicht angemahnt); d.h. Schüler*innen können sich eine Minderleistung mehr als sonst „leisten“ und werden dennoch versetzt.

In den Jahrgängen 10 – 13 werden vor den Osterferien auch Kursarbeiten und Klausuren geschrieben. Für diese Arbeiten kommen alle betroffenen Schüler*innen – unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit – in die Schule. Nach der Prüfung verlassen die Schüler*innen, die zu diesem Zeitpunkt nur Distanzunterricht haben, wieder auf schnellstem Wege die Schule. Der entstehende erhöhte Raumbedarf wird vielfach dazu führen, dass Lerngruppen oder andere Jahrgänge an diesem Tag nicht in die Schule kommen können.

o Befindet sich eine Schüler*in in „schulischer Quarantäne“ (z.B. Geschwisterkind) und ist selbst symptomfrei, schreibt sie/er die Arbeit alleine in einem separaten Raum.

In den Jahrgängen 5-10 wird die Anzahl der Klassen- und Kursarbeiten reduziert.

o Wenn im 1. Halbjahr nicht die vorgesehene Anzahl an Arbeiten geschrieben werden konnte, werden diese im 2. Halbjahr nicht nachgeholt.

o Nach heutigem Planungsstand sollen im 2. Halbjahr in den schriftlichen Fächern insgesamt jeweils nur zwei Arbeiten geschrieben werden. Eine der beiden Arbeiten kann durch eine alternative Form des Leistungsnachweises ersetzt werden. In Jahrgang 10 gelten die ZP 10 jeweils als eine der beiden schriftlichen Arbeiten.

o Mit der Reduzierung der Anzahl der Arbeiten erhalten die tatsächlich geschriebenen Arbeiten einen deutlich höheren Stellenwert. Bei einer schlecht ausgefallenen Arbeit wird dies zu einem möglichen Problem für die betreffende Schüler*in. Hier werden vom Ministerium vorübergehende Änderungen in Aussicht gestellt, sodass Schüler*innen ihre Note durch Leistungen im Bereich der Sonstigen Mitarbeit über die üblichen 50 Prozent hinaus verbessern können. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Noten nicht arithmetisch, sondern pädagogisch gebildet werden.

o Bevor eine Klassen- oder Kursarbeit geschrieben werden kann, sollen die Schüler*innen wieder über einen längeren Zeitraum Präsenzunterricht besucht haben. Die Arbeiten können sich aber auf die Inhalte des Distanzunterrichts beziehen.

In Jahrgang 11 wird die Anzahl der Klausuren in allen Fächern im 2. Halbjahr auf eine Klausur reduziert. Die landesweiten Zentralklausuren in den Fächern Deutsch und Mathematik entfallen.

o Die Klausuren bauen auch auf dem Distanzunterricht auf.

o Da sich mit der Reduktion der Anzahl der Arbeiten der Stellenwert der einen Klausur erhöht, erhalten die Schüler*innen die Möglichkeit, weitere schriftliche Leistungen im laufenden Unterricht zu erbringen (z.B. umfangreichere schriftliche Ausarbeitung einer Hausaufgabe, eines Referates, schriftliche Zusatzaufgabe, freiwillige Klausur u.Ä.), um ggf. eine schlechte Note der Klausur zu kompensieren.

In der Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13) gelten die normalen Regelungen, da es sich um Leistungen handelt, die in die Abiturnote einbezogen werden.

o Die Klausuren bauen auch auf dem Distanzunterricht auf.

5. Sicherheits- und Hygieneregeln

Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist der Schulbesuch weiterhin mit erheblichen Risiken verbunden. Die neuen Virusvarianten haben den Märkischen Kreis erreicht und erhöhen das Infektionsrisiko sowie die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf (auch bei Kindern und Jugendlichen) noch einmal deutlich. Zurzeit ist der Märkische Kreis mit einer Inzidenzzahl von heute 141,4 der erste Hotspot in NRW und steht an 4. Stelle in ganz Deutschland. Das heißt: Der Schulbesuch im Märkischen Kreis war im Verlaufe der Pandemie vermutlich noch nie so riskant wie zur gegenwärtigen Zeit.

o Die sog. britische Mutation des Coronavirus ist nicht nur deutlich ansteckender, sondern auch deshalb so gefährlich, weil es häufig länger dauert, dass sich Symptome einstellen, und weil diese Symptome häufig zunächst nur in leichter Form auftreten – in dieser Zeit ist die infizierte Person aber bereits hochansteckend.

o Dies erfordert von allen Schüler*innen und Mitarbeiter*innen der Schule ein besonders verantwortungsvolles Verhalten. Alle sind aufgefordert, besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu sein. Wir sind gegenseitig aufeinander angewiesen; wer sich fahrlässig verhält, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere.

o Aber auch die Eltern sind in ganz besonderer Weise gefragt. Wir bitten Sie eindringlich: Lassen Sie bitte Ihre Kinder nicht in die Schule kommen, wenn auch nur eine Person in Ihrem Haushalt oder nahen Umfeld leichte Symptome zeigt, wie sie auch bei einer Covid-Erkrankung auftreten können! Eine „harmlose Erkältung“ gibt es nach Aussage des Gesundheitsamtes nicht, alles ist zurzeit abzuklären. Lassen Sie Ihr Kind bitte lieber einmal zu viel zu Hause. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ängste bei unseren Schüler*innen, ihren Angehörigen und unserem Personal zu reduzieren und verhindern, dass viele Schüler*innen in Quarantäne gehen müssen und z.B. ihre Arbeiten nachschreiben müssen. Vielen Dank!

Die bislang für das Gebäude und den Präsenzunterricht geltenden Regelungen bleiben weiterhin bestehen, insbesondere die Regelungen zum Abstandhalten, Desinfizieren, Lüften und zur Dokumentation:

o mind. 2 m Abstand (auch im Klassen- oder Kursraum);

o Hände desinfizieren beim Betreten des Gebäudes, Hände desinfizieren zu Beginn einer jeden Stunde, Reinigung des Mobiliars, wenn eine Lerngruppe neu in einen Raum kommt;

o die Türen und Oberlichter bleiben durchgehend geöffnet, mind. alle 20 Minuten stoßlüften – (für 13 Räume im A-Turm, in denen sich nur die Oberlichter öffnen lassen, sind mobile Lüftungsgeräte geliefert, aber noch nicht aufgestellt worden);

Zurzeit besteht eine veränderte Maskenpflicht: Auf dem gesamten Gelände und zu jedem Zeitpunkt (also auch während des Unterrichts) ist entweder eine FFP-2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen. Auch Masken des Typs „Livinguard“ sind vom Gesundheitsamt für das Tragen auf dem Schulgelände frei gegeben. Schüler*innen, die bewusst gegen die Maskenpflicht verstoßen, werden einmal ermahnt und dann von der zuständigen Abteilungsleiter*in vom Unterricht suspendiert. Die Lehrer*innen werden dafür Sorge tragen, dass die Schüler*innen immer wieder die Möglichkeit zu einer kontrollierten Atempause im Freien erhalten.

Die Schüler*innen haben je nach Jahrgang eigene Bereiche, durch die sie die Schule betreten und auch verlassen. Dies ist insbesondere vor Unterrichtsbeginn, zu Beginn und Ende der Pausen sowie am Ende des Schultages zu beachten.

o Jg. 5/6: Haupteingang mit Pausenhalle;

o Jg. 7/8: Ein- und Ausgänge am C-Turm gegenüber dem Forum;

o Jg. 9: D-Turm;

o Jg. 10 – 13: Mensaeingang, Aufgang in Treppenhaus 3 (A-Turm)

Die Toiletten werden im Regelfall während des laufenden Unterrichts aufgesucht; in den Pausen nur im Notfall.

Die üblichen Sitzgelegenheiten in den Gängen und Hallen der Schule stehen für die Schüler*innen nicht zur Verfügung und sind gesperrt. (Die Schule ist zurzeit leider ein sehr ungastlicher Ort.) Für den Aufenthalt in Freistunden steht der gesamte Mensabereich zur Verfügung.

In der Mensa sitzen die Schüler*innen grundsätzlich einzeln an einem Tisch. Falls zu Stoßzeiten in der Mensa zu wenig Tische vorhanden sind, kann am entgegengesetzten Ende eine weitere Schüler*in Platz nehmen.

Gegessen wird bei trockenem Wetter ausschließlich draußen auf dem Schulgelände (entweder stehend oder sitzend, nicht im Gehen mit anderen zusammen – Abstand von mind. 2 m wird gewahrt), bei Regenpausen während der entsprechenden Pause des Jahrgangs (nicht im Gehen mit anderen zusammen – Abstand von mind. 2 m wird gewahrt).

Regenpausen werden per Durchsage festgestellt. Eine Regenpause wird nur dann ausgesprochen, wenn ein Aufenthalt draußen auch beim Tragen von Kleidung, die der Jahreszeit angepasst ist, nicht mehr zugemutet werden kann; bei leichtem Nieselregen z.B. findet keine Regenpause statt. In einer Regenpause verlassen im Viertelstundentakt immer nur die Schüler*innen von zwei Jahrgängen ihre Räume, die anderen führen den Unterricht weiter. In der Pause können sich die Schüler*innen über das gesamte Gebäude verteilen. Zeitplan für Regenpausen:

Pause 1

Pause 2

Jg. 5 / 8

  9:35 – 9:50 Uhr

11:30 – 11:45 Uhr

Jg. 6 / 9

  9:50 – 10:05 Uhr

11:45 – 12:00 Uhr

Jg. 7 / 10

10:05 – 10:20 Uhr

12:00 – 12:15 Uhr

Sollte es während der versetzten Pausen zu regnen aufhören, können die Jahrgänge, die zu diesem Zeitpunkt noch keine Pause hatten, auch gemeinsam nach draußen gehen und dort ihre Pause abhalten.

In der Berichterstattung kann leicht der Eindruck entstehen, dass gegenwärtig alle Lehrer*innen einen Anspruch auf eine Impfung haben. Dies ist nicht der Fall. Dieser Anspruch gilt nur für Lehrer*innen an Grund- und Förderschulen, nicht an weiterführenden Schulen. Die Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen unserer Schule sind bislang nicht geimpft.

6. Selbsttests

Die Landesregierung hat uns heute mitgeteilt, dass im Laufe der kommenden Woche alle weiterführenden Schulen mit Schnelltests für Schüler*innen versorgt werden. Genaue Vorgaben sind für den Beginn der kommenden Woche zugesagt. Bislang ist Folgendes bekannt:

o Es besteht für jede Schüler*in einmal pro Woche die Möglichkeit, sich während der Unterrichtszeit zu testen.

o Die Teilnahme ist freiwillig.

o Die Schüler*innen testen sich selbst. „Medizinische Hilfeleistungen (z.B. Abstriche) [durch Lehrer*innen] sind weder erforderlich noch zulässig.“ Die Lehrer*innen führen Aufsicht.

o Die Schule organisiert die Testung in Eigenregie.

7. Fahrten und Exkursionen

In diesem Schuljahr wurde die Durchführung von Schulfahrten jeglicher Art untersagt.

So viel für heute. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Heintges


 1  Aus Gründen der Lesbarkeit bleiben wir im ganzen Brief beim „Sie“ – ihr, liebe Schüler*innen, seid selbstverständlich mitgemeint.