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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler*innen,

wir hoffen, es geht Ihnen und euch gut und Sie sind / ihr seid gesund!

Wie Sie vermutlich bereits über die Presse oder die sozialen Medien erfahren haben, hat die Landesregierung beschlossen, den Präsenzunterricht in der kommenden Woche für alle Schüler*innen auszusetzen; nur die Schüler*innen der Abschlussjahrgänge 10, 12 und 13 besuchen tageweise die Schule. Hätte die Landesregierung diese Entscheidung nicht landesweit getroffen, hätte der Märkische Kreis als gegenwärtig größter Corona-Hot-Spot in NRW eine vergleichbare Entscheidung getroffen. 

Zudem hat die Landesregierung eine Testpflicht für Schüler*innen und das gesamte Personal an Schulen eingeführt.

Im Anhang finden Sie ein Schreiben, mit dem wir über die Regelungen informieren, die von Montag, den 12.04., bis Montag, den 19.04.2021, an unserer Schule gelten. Zudem finden Sie ein Anmeldeformular für die Notbetreuung von Schüler*innen aus den Jahrgängen 5 und 6.

Ihnen / euch und Ihren /euren Familien alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Heintges

 Nur Schüler*innen aus den Abschlussjahrgängen 10, 12 und 13 kommen tageweise in die Schule. Mit diesem Brief möchten wir Sie bzw. euch1 über Regelungen, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, Vorgaben des Schulministeriums umsetzen und ab Montag, den 12.04.2021 an unserer Schule gelten, informieren. Sie gelten an unserer Schule zunächst bis zum Montag, den 19.04.2021 (einschließlich!).

1. Unterricht

Grundlegendes:

o Die Jahrgänge 5-9 sowie 11 werden komplett auf Distanz unterrichtet.

o Die Schüler*innen der Abschlussjahrgänge 10, 12 und 13 kommen an folgenden Tagen zum Präsenzunterricht an die Schule:

Mo, 12.04.

Di, 13.04.

Mi, 14.04.

Do, 15.04.

Fr, 16.04.

Mo, 19.04.

Jg. 10 Gr. 2

Jg. 10 Gr. 1

Jg. 10 Gr. 2

Jg. 10 Gr. 1

Jg. 10 Gr. 2 / komplett (De-Arbeit)

Jg. 12

Jg 13 A 1 Projekttag

Jg. 13 A 2 Projekttag

Jg. 13 A 3 Projekttag

Jg. 12

Jg. 13 A 4 Projekttag

 

o Der Unterricht in den Jahrgängen 5-12 erfolgt nach Plan. Der Plan, der vor den Osterferien galt, bleibt weiterhin gültig.

o Die Unterrichtsstunden bleiben auf 45 Minuten verkürzt. Die 7. Stunde entfällt in den Jg. 5-10. Der Projektunterricht in Jg. 13 geht von 8 – 16 Uhr.

o In den Jahrgängen 5-10 entfällt die Mittagspause. Im Regelfall ist der Stundenplan so geändert, dass auch in der 4. bzw. 5. Stunde Unterricht stattfindet (z.B. durch Verlagerung der regulären 7. Stunde).

o Über die Art des Distanzunterrichts entscheidet die Lehrkraft. Bei der Zuteilung von Aufgaben für das Lernen auf Distanz ist darauf zu achten, dass sie auch in dem zeitlich zur Verfügung stehenden Rahmen bearbeitet werden können. Durch die Projekttage zur Vorbereitung der Abiturprüfungen in Jg. 13 kann es zu in Art, Umfang und Qualität zu Beeinträchtigungen des Distanzunterrichts in anderen Jahrgängen kommen; der Projektunterricht in Jg. 13 hat Vorrang.

o Es gilt weiterhin folgendes Zeitraster:

1. Stunde

 8:00 – 8:45 Uhr

2. Stunde

 8:50 – 9:35 Uhr

Pause

 9:35 – 9:55 Uhr

3. Stunde

  9:55 – 10:40 Uhr

4. Stunde

10:45 – 11:30 Uhr

Pause

11:30 – 11:45 Uhr

5. Stunde

11:45 – 12:30 Uhr

6. Stunde

12:35 – 13:20 Uhr

7. Oberstufe

13:25 – 14:20 Uhr

 

o Erkrankte Schüler*innen, Schüler*innen mit einem positiven Selbsttest (s.u.) oder Schüler*innen in Quarantäne werden ausschließlich auf Distanz unterrichtet. – Für die Befreiung vom Präsenzunterricht (z.B. bei gravierenden Vorerkrankungen) gelten die bisherigen Regeln.

o Fehlzeiten: Wird die Teilnahme einer Schüler*in im Präsenzunterricht oder am Unterricht per Video erwartet und die Schüler*in nimmt nicht teil, wird sie als abwesend eingetragen. Fehlzeiten sind von den Schüler*innen zu entschuldigen. In allen anderen Fällen des Distanzunterrichts gilt eine Schüler*in nicht als abwesend.

Präsenzunterricht (Jg. 10, 12 und 13) mit Testpflicht:

o Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein negativer Selbsttest. Die Selbsttestung der Schüler*innen erfolgt im Regelfall in der 1. Stunde unter Anleitung, Aufsicht und Begleitung durch die Fachlehrer*in in der Schule. Alternativ kann ein Test in einer Teststelle durchgeführt werden; in diesem Fall ist das negative Ergebnis durch eine offizielle Bescheinigung (mit dem Namen der Schüler*in, dem Datum und der Uhrzeit des Tests) durch die Teststelle zu belegen. Die anderweitig erfolgte Testung darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Schüler*innen, die dieser „Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen“ (Zitat aus der Verfügung des Schulministeriums). Ein Anspruch auf einen individuellen Distanzunterricht entsteht dadurch nicht.

o In der kommenden Woche führen die Schüler*innen, die zur Schule kommen, an jedem Tag in der ersten Stunde eine Selbsttestung durch – einzige Ausnahme: Am Mittwoch, den 14.04., erfolgt in Jg. 13 keine Testung.

o Schüler*innen, die in der ersten Stunde keinen regulären Unterricht haben, kommen dennoch bereits zur ersten Stunde in die Schule und führen eine Selbsttestung durch. Die Schüler*innen der Oberstufe nehmen diese Testung im PZ vor; die Schülerinnen aus Jg. 10 führen am Freitag, den 16.04., die Testung in der ersten Stunde in dem Kursraum durch, in dem sie ab der 2. Stunde ihre Deutscharbeit schreiben. (Nach der Arbeit verlassen die Schüler*innen aus Gruppe 1 wieder die Schule.)

o Die Oberstufenschüler*innen erhalten nach ihrem Selbsttest eine Bescheinigung darüber, dass sie sich selbst getestet haben und ihr Selbsttest negativ ausgefallen ist. Die Bescheinigung legen sie an dem Tag der Testung jeder Kurslehrer*in vor.

o Da die Schüler*innen aus Jg. 10 sich bereits selbst in der Schule getestet haben, ist eine Begleitung durch eine Klassenlehrer*in nicht vorgesehen. (Sobald die Schüler*innen der Jg. 5-9 zum ersten Mal getestet werden, werden sie im Regelfall von einer Klassenlehrer*in begleitet.)

o In Jahrgang 10 findet Wechselunterricht statt:

– Gewechselt wird zwischen Präsenz- und Distanzunterricht.

– Die bestehenden Gruppen werden fortgeführt. Der Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erfolgt tageweise im laufenden Rhythmus der B-Woche. An den Tagen, an denen die Schüler*innen nicht zum Präsenzunterricht in die Schule kommen, nehmen sie am Unterricht auf Distanz teil.

o Der Unterricht in Jg. 10 findet im C-Turm oder in Fachräumen statt. Die Schüler*innen des 10. Jahrgangs betreten die Schule ausschließlich über den C-Turm. Der Oberstufenunterricht findet im A-Turm statt. Kursen mit mehr als 15 Schüler*innen werden zwei Kursräume zugewiesen. Zum Arbeiten in den Freistunden stehen den SII-Schüler*innen die Mensa und die Empore zur Verfügung. Dabei sind die Sicherheitsregeln (z.B. nur eine Schüler*in pro Tisch, Essen und Trinken nur draußen etc.) zu beachten.

o Da die Abiturprüfungen am 23.04.2021 beginnen, hat der Projektunterricht in Jg. 13 Vorrang vor dem Distanzunterricht und dem Präsenzunterricht in Jg. 12. Wenn eine Kolleg*in an dem Tag, an dem sie in Jg. 13 unterrichtet, auch in Jg. 10 eingesetzt ist, wird sie die Stunde in Jg. 10 auch selbst halten. In dieser Zeit arbeiten die Abiturient*innen alleine weiter.

1. Ganztag

Der Ganztag inkl. Mensabetrieb und AG wird weiterhin ausgesetzt. Die Schüler*innen bringen ihre Verpflegung selbst mit in die Schule.

2. Formen der Betreuung

Die Notbetreuung für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 wird fortgeführt und findet wieder im A-Turm (10-er Räume) statt. Für eine Teilnahme ist eine Anmeldung (Downalod [hier]) zwingend erforderlich. – Zudem gilt eine Testpflicht: Wer in die Notbetreuung möchte, muss zur 1. Stunde kommen und wird dann unter Anleitung, Aufsicht und Begleitung einen Selbsttest durchführen. (Alternativ kann eine Testung in einer Teststelle vorgenommen werden – Näheres s.o.)

Auch die erweiterte Betreuung („Study Hall“) für Schüler*innen aller Jahrgänge, die von zu Hause aus, z.B. aus technischen Gründen, nicht in angemessener Weise am Distanzunterricht teilnehmen können, wird ab Dienstag, den 13.04.2021, wieder aufgenommen. Sie findet ebenfalls im A-Turm (Bibliothek und 10-er Räume) statt. Für eine Teilnahme ist eine telefonische Anmeldung (02359-661-207) zwingend erforderlich. – Zudem gilt eine Testpflicht: Wer an der erweiterten Betreuung teilnehmen möchte, muss zur 1. Stunde kommen und wird dann unter Anleitung, Aufsicht und Begleitung einen Selbsttest durchführen. (Alternativ kann eine Testung in einer Teststelle vorgenommen werden – Näheres s.o.)

Die Betreuung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf durch die Sonderpädagog*innen wird in der gekannten Form fortgeführt.

3. Klausuren und Kursarbeiten

Die Deutscharbeit in Jg. 10 findet, wie geplant, statt. Dies gilt auch für die Nachschreibklausuren in Jg. 12. In Jg. 10 können ebenfalls Schüler*innen ihre versäumten Arbeiten nachschreiben.

Die Klausuren, die in Jg. 11 für die Woche vom 12.04. bis 16.04. geplant sind, werden verschoben.

4. Sicherheits- und Hygieneregeln

Die bisherigen Sicherheitsregeln gelten weiterhin unverändert fort. Hierzu gehört auch, dass die Schüler*innen entweder eine FFP 2-Maske oder eine medizinische Maske durchgängig tragen. Weiterhin gelten die strikten Regeln zum Abstand halten und Lüften (im A-Turm stehen mittlerweile Luftaustauschgeräte).

Neu kommt hinzu: Die Landesregierung bindet den Besuch des Präsenzunterrichts an eine Testpflicht: Danach müssen sich die Schüler*innen zweimal pro Woche in der Schule selbst testen oder eine personalisierte Bescheinigung über eine negative Testung vorlegen, wobei die Testung nicht älter als 48 Stunden sein darf. (s.o.) – Während der Selbsttestungen gelten besondere Sicherheitsregeln (vgl. unser Schreiben vom 19.03.2021). – Die Testpflicht gilt übrigens für das gesamte Personal an der Schule (inkl. Sekretär*innen und Hausmeister).

Erneut bitten wir die Eltern und die volljährigen Schüler*innen eindringlich: Lassen Sie bitte Ihre Kinder nicht in die Schule kommen, wenn auch nur eine Person in Ihrem Haushalt oder nahen Umfeld leichte Symptome zeigt, wie sie auch bei einer Covid-Erkrankung auftreten können! Eine „harmlose Erkältung“ gibt es nach Aussage des Gesundheitsamtes nicht, alles ist zurzeit abzuklären. Lassen Sie Ihr Kind bitte lieber einmal zu viel zu Hause. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ängste bei unseren Schüler*innen, ihren Angehörigen und unserem Personal zu reduzieren und verhindern, dass viele Schüler*innen in Quarantäne gehen müssen und z.B. ihre Arbeiten nachschreiben müssen. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Heintges


 1  Aus Gründen der Lesbarkeit bleiben wir im ganzen Brief beim „Sie“ – ihr, liebe Schüler*innen, seid selbstverständlich mitgemeint.