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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler*innen,

wir hoffen, es geht Ihnen gut, Sie und Ihre Familien sind gesund und wohlauf.

Wir freuen uns, dass die Schüler*innen wenigstens tageweise wieder an Bord sind. In unserer Mail vom 09.05.2020, in der wir sie über die tageweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs informiert haben, konnten wir Ihnen leider nur unsere Planungen bis heute, den 12.06.2020, mitteilen, da in der kommenden Woche in den Jahrgängen 10 und 13 wieder mündliche Prüfungen anstehen. Wir hatten Sie deshalb auch darauf hingewiesen, dass wir Ihnen leider erst kurzfristig mitteilen können, wie es in der kommenden Woche weitergeht. Nun ist es so weit. Eben haben wir unsere Prüfungsplanung beendet und können Sie nun über den Präsenzunterricht ab der kommenden Woche informieren.

 

 

Datum

Jahrgänge

Montag, 15.06.2020

    5 / 12

Dienstag, 16.06.2020

    6 / 12

Mittwoch, 17.06.2020

    7 / 12

Donnerstag, 18.06.2020

    8 / 12

Freitag, 19.06.2020

    Zeugniskonferenzen (Jg. 9) / Unterricht 12

Wie Sie dem Plan entnehmen, werden die Jahrgänge 9 und 11 in der kommenden Woche leider keinen Unterricht besuchen können. Dies ist nicht anders möglich, da uns die Ressourcen hierfür fehlen – was wir bedauern. In der Oberstufe hat derzeit Jg. 12 Vorrang, da alle Leistungen bereits für das Abitur zählen.

Zudem bitten wir um Verständnis, dass wir Sie erst heute informieren können.

Die Schüler*innen des 12. Jahrgangs entnehmen ihren Unterricht dem digitalen Klassenbuch WebUntis.

An den Regeln zur Durchführung des Unterrichts an der Schule hat sich nichts geändert. Das bedeutet auch, dass wir die Jg. 5-10 leider weiterhin nur am Vormittag unterrichten dürfen. Am 15.06. und 18.06. finden nachmittags zudem klassenweise die Kennenlernfeiern für die Schüler*innen des kommenden 5. Jahrgangs statt.

 

Wie Sie auch aus der Mail vom 09.05. wissen, sind wir uns der derzeitigen Situation vieler Schüler*innen und ihrer Eltern bewusst, nicht zuletzt, da die meisten Lehrer*innen auch Eltern sind und ihre eigenen Kinder entweder in einer Notbetreuung wissen oder im Homeschooling betreuen. Deshalb ist es unser Anliegen, so viele Schüler*innen wie möglich und so häufig wie möglich wieder in der Schule zu unterrichten. Wir hatten die Hoffnung, vormittags und nachmittags jeweils zwei Jahrgänge kommen zu lassen. Doch dies war aus einer Reihe von Gründen leider nicht möglich – dafür bitten wir um Ihr Verständnis:

– So dürfen die Schüler*innen der Jg. 5-10 nach den Vorgaben des Schulministeriums ausschließlich vormittags in die Schule kommen;

– die Klassen und Lerngruppen müssen aus Gründen des Infektionsschutzes mindestens geteilt werden und jeder Raum darf pro Tag nur von jeweils einer Gruppe genutzt werden;

– die Durchführung der Abschlussprüfungen hat stets Vorrang und die Notbetreuung von Schüler*innen der Jg. 5 und 6, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten oder alleinerziehend sind, läuft weiterhin;

– von unseren ca. 130 Kolleg*innen (zurzeit 13 in Elternzeit) können wir gegenwärtig ca. 80 Kolleg*innen im Präsenzunterricht einsetzen (ca. 50 dürfen wir aufgrund gesundheitlicher Risiken (z.B. Alter, Vorerkrankungen, Schwangerschaft) nicht einsetzen, ca. 10 kommen mit eigener Zustimmung dennoch);

– an Samstagen, Feiertagen und beweglichen Ferientagen ist die Schule geschlossen zu halten (einen beweglichen Ferientag haben wir dennoch ausgesetzt).

Sie werden sich vorstellen können, dass wir nicht glücklich darüber sind, wenn die Landesregierung durch ihre Ankündigungen vielleicht auch bei Ihnen höhere Erwartungen geweckt hat, die wir nun vor Ort enttäuschen müssen. Das tut uns leid.

Allerdings sind auch wir davon überzeugt, dass der Gesundheitsschutz derzeit höchste Priorität besitzt; zumal hier ja stets mehrere hundert Personen unterwegs sind. Zum Glück sind alle bislang bestätigten Infektionen von Schüler*innen oder ihrer Angehörigen, von denen wir wissen, aber in die Zeit der völligen Schulschließung gefallen. Mit den Schüler*innen, die bislang die Schule wieder besucht haben (Jg. 10, 12 und 13) haben wir gute Erfahrungen gemacht, da sie sich verantwortungsvoll verhalten und an die gegenwärtig geltenden, besonderen Regeln gehalten haben. Dies erwarten wir auch von unseren jüngeren Schüler*innen, die ab dem 26.05. wieder an die Schule kommen:

– Der Mindestabstand von 1,50 m ist unbedingt zu wahren; aus diesem Grunde gibt es im Schulgebäude ein Einbahnstraßen-System, Warn- und Regelschilder und in den Räumen kann max. die Hälfte der Stühle und Tische genutzt werden. Wenn zwei Jahrgänge gleichzeitig in der Schule anwesend sind, nutzen sie unterschiedliche Ein- und Ausgänge.

– Beim Betreten des Schulgebäudes (vor dem Unterricht, nach der Pause) werden die Hände desinfiziert; in den Räumen und Toiletten können sich die Schüler*innen jederzeit gründlich die Hände waschen.

– Alle Schüler*innen und Lehrer*innen sowie alle anderen Besucher*innen tragen einen Mund-Nasen-Schutz, der nur während der Prüfungen unter besonderen räumlichen Bedingungen abgenommen werden darf. Auf diese Weise schützen wir uns nicht nur alle gegenseitig vor einer Infektion, sondern erinnern uns durch den (immer noch) irritierenden Anblick, dass wir in besonderer Weise aufeinander achtgeben müssen.

– Für die Fahrt mit dem Bus gelten wiederum besondere Regeln, die sich im Anhang und auf der Homepage finden.

An den Tagen, an denen die einzelnen Jahrgänge wieder in die Schule kommen, haben die Schüler*innen dieses Jahrgangs Schul- und Präsenzpflicht. Ausgenommen hiervon sind Schüler*innen mit covid-19-relevanten Vorerkrankungen und Schüler*innen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Personen zusammenleben, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht. Nähere Informationen finden sich auf unserer Homepage.

Weitere Informationen zu den einzelnen Jahrgängen (u.a. Stundenplan) erfolgen durch Mitteilungen der Abteilungsleitungen und der Klassenlehrer*innen.

Liebe Schüler*innen, wir freuen uns auf euch!

Liebe Eltern, wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute und vor allem Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Heintges

Den Elternbrief von Herrn Heintges vom 08.05.2020 finden Sie [hier].

 

II. weitere Informationen:

1. Dringende Bitte

Wenn es in Ihrer Familie oder im engen Umkreis einen Verdachtsfall oder eine bestätigte Infektion gibt, dann informieren Sie uns bitte sofort!

Warum ist das so wichtig?

Im Vergleich zu anderen Regionen ist die Anzahl der bestätigten Infektionen in der Region unserer Schule bislang niedrig. Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts haben wir täglich wieder bis zu ca. 550 Personen gleichzeitig an unserer Schule, die wiederum durch ihre Familien unzählige Kontaktpersonen haben. (Andere Schulen haben insgesamt so viele Schüler*innen.) Zudem kommen viele unserer Lehrer*innen aus unterschiedlichen Regionen, in denen die Infektionsrate deutlich höher liegt. Angesichts der hohen Anzahl der Personen und des Verhaltens von Schüler*innen inmitten der Pubertät, hat sich das Risiko für Infektionen und für eine potentiell sehr hohe Umschlagsrate ab dem 23.04. deutlich erhöht.

Umso wichtiger ist es daher, dass Sie uns bitte sofort informieren, wenn es eine Infektion mit dem Coronavirus, einen Verdachtsfall oder Quarantänemaßnahmen bei Ihnen, Ihrer Familie oder in Ihrem persönlichen Umfeld gibt. (Bitte melden Sie uns dies auch, wenn dies in den letzten 14 Tagen der Fall war (Inkubationszeit.)

2. Besondere Sicherheitsregeln in der Schule

– Niemals krank zur Schule! Schüler*innen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) dürfen nicht in die Schule kommen (bzw. müssen diese verlassen), bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.

– Für den Unterricht, den Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände gelten besondere und strenge Sicherheitsregeln. Wir bitten eindringlich, die Regeln zu beachten.

– Der Mindestabstand von 1,50 m ist unbedingt zu wahren; aus diesem Grunde gibt es im Schulgebäude ein Einbahnstraßen-System, Warn- und Regelschilder und in den Räumen kann max. die Hälfte der Stühle und Tische genutzt werden. Wenn zwei Jahrgänge gleichzeitig in der Schule anwesend sind, nutzen sie unterschiedliche Ein- und Ausgänge.

– Beim Betreten des Schulgebäudes (vor dem Unterricht, nach der Pause) werden die Hände desinfiziert; in den Räumen und Toiletten können sich die Schüler*innen jederzeit gründlich die Hände waschen.

Es besteht Maskenpflicht: Alle Personen in der Schule und auf dem Schulgelände sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für den Unterricht. Wir bitten alle Schüler*innen, die mit dem Bus fahren, die Maske auch im Bus zu tragen.

Wir folgen damit der „dringenden Empfehlung“ der Bundeskanzlerin, der Landespolitik und der Experten, im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ab Montag, den 27.04., Maskenpflicht in ganz Deutschland).

– Die Maskenpflicht dient in erster Linie dem Schutz der anderen. Wenn wir alle einen Mundschutz tragen, schützen wir uns gegenseitig.

– Durch den ungewöhnlichen Anblick werden wir immer wieder daran erinnert, dass wir uns in einer besonderen Situation befinden, vorsichtig sein und die Hygieneregeln beachten müssen. Auf diese Weise wirken wir einem „Rückfall in den früheren Alltag“ entgegen.

Wir bitten alle Schüler*innen, sich selbst einen Mundschutz zu besorgen. Dabei kann es sich um eine einfache Atemschutzmaske (gekauft oder selbst angefertigt) handeln. In begrenztem Umfang kann ein Mund-Nasen-Schutz in der Schule bei Frau Fetting erworben werden.

Wer keinen Mundschutz trägt, kann nicht am Unterricht teilnehmen. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur während der Prüfungen unter besonderen Bedingungen abgenommen werden.

3. geändertes Zeitraster

– Um Wechselpausen so kurz wie möglich zu halten, gilt derzeit ein veränderter Zeitrahmen:

(1) 8:00 – 9:00   Uhr

(2) 9:00 – 10:00 Uhr

10:00 – 10:20 Uhr Pause

(3) 10:20 – 11.20 Uhr

(4) 11:20 – 12:20 Uhr

13:00 – 16:00 Uhr Nachmittagsunterricht (Oberstufe)

4. Fahrplan der Gesamtschule Kierspe (Planungsstand)

Jg. 5-9

tageweise Präsenzunterricht ab 26.05.

Jg. 7-9

Verbesserungsprüfungen (Ziel: Aufstieg von G- in E-Kurs): Anfang des neuen Schuljahres

Jg. 5-8

Zeugniskonferenzen: 22.06. u. 23.06.  – Zeugnisausgabe: 26.06.

Jg. 9

Zeugniskonferenzen: 19.06. – Zeugnisausgabe: 26.06. – Nachprüfungen: zu Beginn des neuen Schuljahres

Jg. 10

Zeugniskonferenzen: 05.06. – Nach- und Verbesserungsprüfungen: 15.06.-19.06. – feierliche Zeugnisausgabe: 24.06.

Jg. 11

tageweise Präsenzunterricht ab 26.05. – Zeugniskonferenzen: 23.06. -Zeugnisausgabe: 26.06.

Jg. 12

Tageweise Präsenzunterricht – 5 Klausurtage – Zeugniskonferenz: 23.06. – Ausgabe Notenübersicht: 26.06.

Jg. 13

schriftliche Prüfungen A1–A3: 19.05. – 09.06. – mündliche Prüfungen A 4: 25.05.-29.05. – mündliche Prüfungen A1-A3: 17.06.-19.06. – feierliche Zeugnisausgabe: 25.06.

Bei diesem Fahrplan handelt es sich um den Planungsstand; Änderungen sind möglich. Bitte beachten Sie auch unseren stets aktuellen Terminkalender („Termine“) auf unserer Homepage www.gski.de.

5. Für wen besteht Schulpflicht, wer kann vom Präsenzunterricht beurlaubt werden?

An den Tagen, an denen die einzelnen Jahrgänge wieder den Unterricht in der Schule besuchen, ist die Teilnahme am Unterricht für die Schüler*innen des Jahrgangs grundsätzlich verpflichtend. Es besteht für sie Schulpflicht.

Bei Schüler*innen mit covid19-relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärzt*in, ob ihr Kind den Vorbereitungsunterricht an der Schule besucht. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung der Schulbesuch als zu riskant angesehen wird.
Unabhängig davon, nehmen alle Schüler*innen, die noch Prüfungen ablegen, an den Prüfungen teil. Die Schule wird an den Prüfungstagen besondere Ein- und Ausgänge und separate Prüfungsräume für gefährdete Schüler*innen vorhalten.
Bei folgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):

therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck);

Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale);

chronische Lebererkrankungen;

Nierenerkrankungen;

onkologische Erkrankungen (Krebs);

Diabetis mellitus und

– bei einem geschwächten Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison).

Wenn Schüler*innen zu Hause mit Menschen zusammenleben, bei denen eine relevante Vorerkrankung (s.o.) vorliegt, können Sie auf schriftlichen Antrag hin vom Unterricht beurlaubt werden. Neben dem Antrag legen sie eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vor, dass bei dem Angehörigen eine covid-relevante Vorerkrankung vorliegt.
Unabhängig davon, nehmen alle Schüler*innen, die noch Prüfungen ablegen, an den Prüfungen teil. Die Schule wird an den Prüfungstagen besondere Ein- und Ausgänge und separate Prüfungsräume vorhalten.

6. Leistungsbeurteilung

Mit Blick auf die völlig veränderten Unterrichtsbedingungen hat die Landesregierung mittlerweile die Regeln für die Leistungsbeurteilung rechtsverbindlich geändert. Informationen zur Bildung der Fach- und Zeugnisnoten, zu Versetzungen, Nach- und Verbesserungsprüfungen finden Sie [hier].

Aufgrund der besonderen Situation wurden in diesem Schuljahr Minderleistungen, die erst nach dem Halbjahreszeugnis eingetreten sind, nicht gemahnt; es gibt keine sog. „Blauen Briefe“.

Vor diesem Hintergrund entfiel der vorgesehene Lernberatungstag. An seine Stelle tritt ein flexibles Beratungsverfahren: Eltern, die einen Beratungswunsch bei einer Klassenlehrer*in oder einer Fachlehrer*in haben, geben diesen Wunsch dann unter Angabe der Telefonnummer entweder per Mail an die Lehrer*in weiter oder sie informieren die jeweils zuständige Sekretärin (Jg. 5-8: 02359-661-207; Jg. 9-13: 02359-661-209). Die Kolleg*innen rufen dann die Eltern an.

7. Schüler*innenbeförderung

– Viele unserer Schüler*innen kommen in regulären Zeiten mit dem Bus in unsere Schule. Dabei handelt es sich aus unserer Sicht um ein sicherheitsrelevantes Nadelöhr, für das es dringend angemessener Regelungen bedarf. 

Die genauen Vorschriften finden sich [hier].

Die Vorgaben der MVG finden sich [hier].

8. Not-Betreuung

Für Eltern, die in Berufen arbeiten, die für das gesellschaftliche Leben unverzichtbar sind (z.B. Gesundheitswesen), oder die alleinerziehend sind, halten wir ein Not-Betreuungsangebot vor.

– Das Angebot gilt für Schüler*innen des 5. und 6. Jahrgangs.

Das Angebot erstreckt sich auf die üblichen Unterrichtszeiten, d.h. täglich auf die Zeit von 8 bis 16 Uhr. Es gilt nur an Wochentagen, nicht an Wochenenden oder an Feiertagen.

Zwei Gruppen sind anspruchsberechtigt

(1) Das Angebot gilt für Kinder von Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden.

(2) Das Angebot gilt für Kinder von Eltern, die in bestimmten Funktionsbereichen arbeiten. Wer dazu gehört, erfahren Sie über eine Übersicht, die wir durch die Schulaufsicht erhalten haben. Siehe dazu [hier]. Es besteht ein Anspruch auf Teilnahme, sobald ein Elternteil einen, für die Gesellschaft zurzeit unverzichtbaren Beruf ausübt.

Das Ministerium bittet auch anspruchsberechtigten Eltern zunächst zu prüfen, ob es auch eine andere sinnvolle Betreuungsmöglichkeit für die eigenen Kinder gibt (z.B. Änderung der Arbeitszeiten, Home-Office, private Betreuung u.Ä.) und ob ihr Kind tatsächlich an dem Not-Betreuungsprogramm teilnehmen soll.

„Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.“

– Das Angebot gilt auch für Kinder und Jugendlichen, bei denen Anlass besteht, sich aufgrund einer prekären Situation in der Familie um eine mögliche Gefährdung des Kindeswohl zu sorgen.

– Zum Verfahren führt der entsprechende Erlass aus: „Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.“
In der schriftlichen Bescheinigung bestätigt der Arbeitgeber ausdrücklich, dass die Arbeitnehmer*in (Mutter, Vater, sozialer Partner etc.) in einem der genannten Funktionsbereiche arbeitet. Im Anhang der Mail finden sie ein entsprechendes Antragsformular. Für das Antragsformular bitte [hier] klicken.

– Wenn Sie zu den anspruchsberechtigten Eltern gehören und ihr Kind für die Teilnahme an der Not-Betreuung anmelden möchten, dann teilen Sie uns dies bitte sobald wie möglich telefonisch unter 02359 661207 mit.