Logo neu

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern!

Wir hoffen, ihr seid / Sie sind gesund und guter Dinge. (Aus Gründen der Lesbarkeit wird im weiteren Brief nur noch das Anredepronomen „Sie“ verwendet; ihr, liebe Schüler*innen, seid selbstverständlich mit angesprochen.)

Wie Sie aus der Presse wissen, werden die Schulen in NRW ab Mittwoch, den 12.08.2020, soweit dies geht, den Regelbetrieb wieder aufnehmen. Wir freuen uns sehr, wenn unsere Schüler*innen endlich wieder alle an Bord sind! Und wir wünschen uns, dass wir auf absehbare Zeit unsere Schule nicht mehr schließen müssen.

Das kann aber nur gelingen, wenn wir alle wachsam sind, uns verantwortungsvoll verhalten und aktiv mitarbeiten. Denn die Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule ist, nach Maßgabe der Landesregierung, mit einer Reihe strikter Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus-Sars-CoV-2 verbunden.

Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die an unserer Schule zum Schulstart gültigen Regelungen informieren.

Anders als vor den Sommerferien werden wieder alle Schüler*innen unsere Schule besuchen, d.h. zu den Kernzeiten sind ca. 1350 Personen gleichzeitig auf unserem Schulgelände. Wie schon bei der Anreise per Bus, so wird auch an der Schule nicht immer ein Sicherheitsabstand von mind. 1,50 m bestehen können.

1. Aus diesem Grund besteht an allen Schulen in NRW die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – so wie wir dies bereits vor den Ferien praktiziert haben. Diese strikte Maskenpflicht besteht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht.

– Nur unter bestimmten Bedingungen darf die Maske nach Erlaubnis durch eine Lehrer*in abgenommen werden, z.B. im Sport- und Schwimmunterricht, bei Unterricht im Freien, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist oder zum Essen in der Pause unter Einhaltung des Mindestabstandes.

Die Schüler*innen bringen ihre eigene Maske mit in die Schule und sind auch für das regelmäßige Reinigen und tägliche Wechseln der Masken verantwortlich. Im Klassenunterricht wird über die erforderlichen Regeln informiert.

– Wer sich weigert, die Maske zu tragen, oder die Maske trotz Aufforderung falsch trägt (z.B. nur Abdeckung des Mundes) wird zum Schutz der Gesundheit aller nach Hause geschickt.

– Ein Gesichtsvisier (face-shield) ist nach Aussage des Robert-Koch-Instituts keine gleichwertige Alternative zu einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung. Durch das Tragen eines Gesichtsvisiers wird im Allgemeinen nicht die Maskenpflicht erfüllt.

– In bestimmten Einzelfällen ist eine (partielle, vielleicht auch durchgängige) Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer schweren Beeinträchtigung möglich. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an die zuständige Abteilungsleitung; sie wird Sie über das Vorgehen und die erforderlichen Unterlagen informieren.

 

2. Um die Schüler*ströme zu entzerren, besteht in der Schule ein geregeltes System aus Laufwegen.

– Die Jahrgänge haben unterschiedliche Ein- und Ausgänge:

o Jg. 5/6: Haupteingang über die Pausenhalle;

o Jg. 7/8: Eingänge im unteren Teil des C-Turms;

o Jg. 9: Eingang über den D-Turm;

o Jg. 10: Nebeneingang in den A-Turm hinter dem D-Turm;

o Jg. 11-13: Mensaeingang.

o Nur am Mittwoch, den 12.08., gehen die Schüler*innen des 7. und des 9. Jahrgangs noch in ihre alten Klassenräume (Eingang Jg. 7: Haupteingang, Jg. 9: C-Turm)

– Endet der Schultag für eine Lerngruppe in einem Fachraum oder in der Sporthalle, wird der nächstgelegene Ausgang genommen.

– Im Gebäude gilt „Rechtsverkehr“ (= man geht in Laufrichtung möglichst rechts) und die Beschilderung ist zu achten.

3. Desinfektion

– Beim Betreten des Gebäudes desinfizieren sich die Schüler*innen die Hände. Wir haben den Schulträger gebeten, entsprechende Diffusoren bzw. Desinfektionsspender an den verschiedenen Eingängen und in der Mensa anzubringen.

– Die Schüler*innen sind angehalten, sich regelmäßig in der Schule die Hände gründlich zu waschen.

– Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde und vor den beiden großen Pausen werden die Hände im Klassen- bzw. Kursraum desinfiziert.

– Wenn eine Lerngruppe ihre erste Unterrichtsstunde in einem Lernraum beginnt, werden zusätzlich die Tische desinfiziert. Hierzu bringt bitte jede Schüler*in ein eigenes Mikofasertuch in einem geeigneten Beutel (z.B. Plastikbeutel) mit in die Schule. Die Lehrkraft sprüht ein Desinfektionsmittel auf den Tisch, das dann von den Schüler*innen mit dem Tuch verteilt wird.

4. Um die Ansteckungsgefahr über Aerosole zu minimieren, möchten wir in der Schule für eine maximale Belüftung sorgen.

– Wenn dies möglich ist, werden schulische Aktivitäten ins Freie verlegt (z.B. Sportunterricht, Pausen, auch Fachunterricht).

– Die Türen der Unterrichtsräume sind im Regelfall geöffnet. Alle Fenster, die geöffnet werden können, werden geöffnet. Das Entstehen eines sog. „Durchzuges“ ist ausdrücklich gewollt. Bitte berücksichtigen sie dies bei der Kleidung der Schüler*innen, wenn die Witterung wieder abkühlt.

– In einzelnen Räumen (z.B. Computerräume, PZ) wird die Belüftung durch Ventilatoren unterstützt.

– Räume, die nicht ausreichend belüftet werden können, werden für den Unterricht oder Aufenthalt der Schüler*innen geschlossen.

5. Mensabetrieb und Freizeitangebote

– Die Schüler*innen können sowohl ein Frühstück als auch ein Mittagessen in der Mensa erwerben und zu sich nehmen. In der Mensa besteht ein umfangreiches Hygienekonzept, über das die Schüler*innen informiert werden.

– Für die Freizeitangebote in der Alten Mensa und im Freizeittreff bestehen besondere Regelungen (z.B. max. Anzahl an Kindern).

6. Schulpflicht und Ausnahmen von der Schulpflicht

– Für alle Schüler*innen besteht grundsätzlich die Pflicht, am Präsenzunterricht in der Schule teilzunehmen.

– Bei Schüler*innen mit covid-relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob ihr Kind am Unterricht in der Schule teilnimmt oder nicht. Hierzu wird die Rücksprache mit einer Ärzt*in empfohlen. Die Eltern teilen ihre Entscheidung umgehend telefonisch mit (Jg. 5-8: 02359-661-208; Jg. 9-13: 02359-661-209) und reichen eine schriftliche Erläuterung zeitnah nach; aus der Begründung soll hervorgehen, dass bei der Schüler*in aufgrund einer Vorerkrankung im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 ein schwerer Krankheitsverlauf besteht. Wenn die Schüler*in länger als sechs Wochen den Unterricht in der Schule nicht besuchen soll, ist ein ärztliches Attest über die erhöhte Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs vorzulegen.

– Wenn Schüler*innen in häuslicher Gemeinschaft mit Angehörigen leben, bei denen aufgrund einer Vorerkrankung im Falle einer Infektion ein erhöhtes Risiko zu einem schweren Krankheitsverlauf besteht, sollen nach Maßgabe der Landesregierung „vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft“ getroffen werden. In „eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend“ können Schüler*innen von der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht in der Schule befreit werden. In diesem Fall wird der Schule ein ärztliches Attest über die erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Krankheitsverlaufs bei dem Angehörigen vorgelegt. Für Rückfragen bzw. Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

– Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, legen Prüfungen (z.B. Klassenarbeiten) dennoch in der Schule (separate Vorkehrungen) ab und haben die Pflicht, am Distanzunterricht teilzunehmen.

7. Informationspflicht und Mitarbeit aller Beteiligten

Bitte informieren Sie die Schule so schnell, wie möglich, wenn der Verdacht besteht, dass sich ein Angehöriger Ihrer häuslichen Gemeinschaft infiziert hat. Nur dann können wir sofort die nötigen Schritte einleiten, um die Schüler*innen und unser Personal schnellstmöglich zu schützen.

– Bitte handeln Sie verantwortungsvoll, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist; lassen Sie bitte Ihr Kind eher einen Tag zu viel als zu wenig zu Hause. Dies gilt für infektiöse Erkrankungen jeder Art. Wenn ihr Kind covid-19-typische Symptome zeigt (insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Durchfall), sollten Sie Kontakt zu einer Ärzt*in aufnehmen und die Schüler*in bitte auf keinen Fall in die Schule schicken. Wenn Ihr Kind „lediglich“ einen Schnupfen hat und es sich ansonsten wohlfühlt, möchten wir Sie dennoch bitten, Ihr Kind zunächst für 24 Stunden zu Hause zu beobachten und nur dann wieder in die Schule schicken, wenn das Kind keine weiteren Symptome entwickelt (Empfehlung der Landesregierung).

– Schüler*innen, die in der Schulzeit covid-19-typische Symptome zeigen oder entwickeln, werden von uns bis zur Genesung nach Hause geschickt.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn eine Schüler*in oder ein Angehöriger in häuslicher Gemeinschaft seit dem 29.07. aus einem Risikogebiet (z.B. Luxemburg, Region Antwerpen, Türkei, Serbien, Katalanien – vgl. 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) zurückgekommen ist. Die Schüler*in darf die Schule dann nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses besuchen. Ansonsten ist der Schulbesuch erst wieder nach 15 Tagen nach dem Rückkehrdatum erlaubt. In diesem Zusammenhang besteht übrigens eine rechtliche Mitwirkungspflicht, bei deren Nicht-Beachtung hohe Bußgelder drohen können.

– Die Bundes- und Landesregierung empfiehlt die Nutzung der Corona-Warn-App, auch auf den Smartphones der Schüler*innen.

– Die Gesundheitsbehörde des Märkischen Kreises informiert in einem Schreiben über Leitlinien, wie im Falle der Infektion einer Schüler*in oder einer Lehrer*in verfahren werden sollte: vgl. [hier].

8. Präsenz- und Distanzunterricht

– Wir wünschen uns sehr, dass wir in diesem Schuljahr die erneute Schließung oder Teilschließung der Schule vermeiden können. Doch je nach Verlauf der Pandemie könnte es auch wieder verstärkt zu Distanzunterricht kommen.

– Einige unserer Lehrer*innen (oder nahe Angehörige in häuslicher Gemeinschaft) besitzen ein stark erhöhtes Risiko, im Falle einer Infektion einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden, und werden nach Vorlage eines Attests vom Präsenzunterricht freigestellt. Sie werden ihren Unterricht dann aus der Distanz (z.B. per Videoschalte in den Klassenraum) halten.

– Angesichts der Risiken und auch des ausgefallenen Präsenzunterrichts erwarten wir auch von unseren Schüler*innen ein ausgeprägtes Regel- und Verantwortungsbewusstsein. Bei wiederholten, gravierenden Verstößen gegen gesundheitsrelevante Regeln werden sie, zumindest zeitweise, nur auf Distanz unterrichtet.

– Die Landesregierung betont nunmehr die Pflicht aller Schüler*innen, sich aktiv an dem Unterricht auf Distanz zu beteiligen. Und anders als im zurückliegenden Schuljahr können Prüfungen (z.B. Klassenarbeiten) auch über den Distanzunterricht vorbereitet werden; zudem werden die Leistungen aus dem Distanzunterricht regulär bei der Leistungsbeurteilung berücksichtigt.

– Für Schüler*innen bedürftiger Familien soll die Teilnahme am Distanzunterricht durch die Ausleihe digitaler Geräte oder/und die Ermöglichung von Internetverbindungen gesichert werden.

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, wir freuen uns sehr, dass ab Mittwoch, den 12.08., alle Schüler*innen und die meisten Lehrer*innen wieder an unserer Schule sind. Wir freuen uns alle sehr auf die direkte pädagogische und fachliche Arbeit mit Ihren Kindern. Allerdings basiert die von der Landesregierung beschlossene Wiederaufnahme des Regelbetriebs an unserer Schule auf einer Güterabwägung und ist nicht ohne Risiko. Deshalb auch die vielen Regeln, ihre strikte Umsetzung und der für unsere Schule ungewohnte disziplinarische Ton dieses Briefes. Wir als Schule werden alles tun, was in unserer Macht steht, um alle unsere Schüler*innen (und damit auch ihre Familien) und unsere Mitarbeiter*innen – so gut dies möglich ist – vor einer Infektion zu schützen. Dabei sind wir auch auf Ihre aktive Verantwortung und die Mithilfe aller Schüler*innen angewiesen. Vielen Dank – auch für Ihr Verständnis!

Mit den besten Wünschen für Sie und die Gesundheit Ihrer Familien!

Johannes Heintges, Schulleiter