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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schüler*innen,

heute möchten wir Sie bzw. euch über unsere Regelungen rund um die Zeugnisse informieren. Mit diesen Regelungen entsprechen wir den Vorgaben, die wir zu Beginn der Woche durch die Landesregierung erhalten haben. Diese Vorgaben verfolgen allesamt das Ziel, die Anzahl der Kontakte an der Schule aus Gründen des Infektionsschutzes so niedrig wie möglich zu halten.

Wir begrüßen die Entscheidung der Landesregierung zur Ausgabe von regulären Zeugnissen am Ende des Schuljahres. Da der Unterricht in diesem Schuljahr überwiegend in Präsenzform an der Schule durchgeführt werden konnte, besteht eine hinreichende Grundlage, um schulische Leistungen beurteilen zu können.

Wir möchten in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ab diesem Schuljahr auch die Leistungen im Lernen auf Distanz bei der Leistungsbeurteilung mitberücksichtigt werden.

1. Zeugnisausgabe

Die Schüler*innen erhalten ihre Zeugnisse im Regelfall per Post. Wir bitten Sie dafür zu sorgen, dass der Schule die richtige Anschrift vorliegt und die Post auch zugestellt werden kann.

Einzelne Klassenlehrer*innen haben nachgefragt, ob sie die Zeugnisse auch persönlich zu Hause vorbeibringen können; auch dies ist möglich.

Da die Zeugnisse erst nach den Zeugniskonferenzen gedruckt und verschickt werden können, hoffen wir, dass die Zeugnisse auch pünktlich zum 29.01.2021 bei Ihnen eintreffen. Wir werden alles tun, um sie pünktlich auf den Weg zu bringen.

2. Rückgabe von Leistungsüberprüfungen

Schriftliche Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Kursarbeiten, Klausuren, Tests etc.) werden im Regelfall den Schüler*innen erst wieder ausgehändigt und zurückgegeben, wenn sie wieder im Präsenzunterricht an der Schule sind.

Die Schüler*innen werden von ihren Lehrer*innen in geeigneter Form vorab über die Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen informiert.

3. Zeugniskonferenzen

Von heute bis Dienstag, den 26.01.2020, finden täglich Zeugniskonferenzen statt, in denen die Lehrer*innen, die in einer Klasse bzw. einem Jahrgang eingesetzt sind, über die Noten der Schüler*innen und ihre individuelle (Lern-)Situation beraten. Diese Konferenzen finden auf Distanz als Videokonferenzen statt.

In den Zeiten, in denen eine Lehrer*in an einer Zeugniskonferenz teilnimmt (bisweilen ganze Schultage lang), kann sie keinen Videounterricht durchführen; zudem werden Vor- und Nachbereitung der Zeugniskonferenzen, wie in regulären Zeiten auch, Auswirkungen auf den (Distanz-)Unterricht haben.

4. Fehlzeiten

Um die Schüler*innen bei hohen Fehlstunden, die auf die Pandemiesituation zurückzuführen sind, zu entlasten, enthalten die Zeugnisse einen Passus, der auf die spezielle gegenwärtige Situation (z.B. Quarantänemaßnahmen) hinweist. Wir denken, ein solcher Hinweis könnte in späteren Jahren, in denen die Daten der Pandemie nicht mehr so gegenwärtig sind, hilfreich sein.

Auch in der Zeit einer Quarantänemaßnahme oder bei Unterricht auf Distanz kann es zu unentschuldigten Fehlzeiten kommen.

o Wer auf Distanz unterrichtet wird und an einer Videokonferenz teilnimmt, erhält keine Fehlstunde, auch wenn andere Schüler*innen gleichzeitig am Präsenzunterricht teilnehmen; dies gilt auch, wenn keine Videokonferenz stattfand, sondern z.B. Aufgaben bearbeitet werden.

o Wer auf Distanz unterrichtet wird und an einer Videokonferenz nicht teilnimmt, erhält eine Fehlstunde. Wenn die Nicht-Teilnahme nicht entschuldigt wurde, gilt die Fehlstunde als nicht-entschuldigt; dies hat wiederum Auswirkungen auf die Fachnote, da es sich um eine nicht erbrachte Leistung handelt.

5. Lernberatung

In regulären Zeiten verbinden wir die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse mit einer individuellen Lernberatung durch die Klassenlehrer*innen. Gerade auch jetzt, in Zeiten besonderer Lernbedingungen, möchten wir an einer solchen individuellen Lernberatung für unsere Schüler*innen festhalten.

Die Lernberatung findet im Regelfall auf Distanz statt, d.h. per Telefon oder ggf. per Videokonferenz. Eine der beiden Klassenlehrer*innen wird hierzu mit Ihnen über Ihr Kind einen Termin absprechen.

Für die Lernberatung sind, wie gewohnt, zwei Tage vorgesehen: Donnerstag, den 28.01., und Freitag, den 29.01.

Bitte beachten Sie: An diesen Tagen ist generell unterrichtsfrei. Das heißt: An diesen Tagen wird kein Unterricht in Videoform stattfinden. Auch die Arbeitsbibliothek und die Klassenräume, die Schüler*innen zur Teilnahme am Distanzunterricht sonst zur Verfügung stehen (z.B. bei Problemen mit der Internetleitung zu Hause), werden an den beiden Tagen geschlossen sein. Die Notbetreuung für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 wird hingegen fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Heintges

 

 

 

 


1  Aus Gründen der Lesbarkeit bleiben wir im ganzen Brief beim „Sie“ – ihr, liebe Schüler*innen, seid selbstverständlich mitgemeint.