Jg. 9/10 Möglichkeit: Verlassen des Schulgeländes
Nach den Herbstferien können die Eltern von Schüler*innen des 9. und 10. Jahrgangs den Antrag stellen, dass ihr Kind in der Mittagspause und beim Ausfall der 1. Stunde (= Vertretung in der Mensa) das Schulgelände verlassen darf. Wenn der Antrag genehmigt wird und eine Schüler*in während der genannten Zeiten das Schulgelände verlässt, erlischt die Aufsichtspflicht der Schuleund die Haftung für das Verhalten der Schüler*in geht auf die Eltern über.

Kostenrahmen für Schulfahrten
Seit der Covid-Pandemie und der Energiekrise, die mit dem Ukraine-Krieg einhergeht, gibt es an der Schule eine Sonderregelung für die Kosten von Klassenfahrten: Da die Reisepreise nicht kalkulierbar waren, konnte unter bestimmten Bedingungen (u.a. Absprache mit den Eltern, Sondergenehmigung durch die Abteilungsleitung) der Kostenrahmen für Klassenfahrten überschritten werden. Angesichts der Kostenexplosion in fast allen Lebensbereichen war es in den letzten Schuljahren für die Klassen kaum möglich, den Kostenrahmen auch nur ansatzweise einzuhalten. Aus der Sonderregelung wurde der Normalfall. Vor diesem Hintergrund hat die Schulkonferenz nun die Sonderregelung abgeschafft und im Gegenzug den Kostenrahmen um ca. 30 % angehoben. Er darf jetzt im Normalfall nicht mehr überschritten werden.

Kostenrahmen
Jahrgang 6 bisher 95 €     neu 125 €
               8            270 €           350 €
            10            300 €            390 €
            13            360 €            470 €

Den Mitgliedern der Schulkonferenz ist bewusst, unter welch großen finanziellen Belastungen viele Familien stehen. Und wenn dann noch mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig auf Klassenfahrt gehen, entstehen schnell finanzielle Engpässe. Daher bemühen sich die Klassenlehrer*innen und Tutor*innen
– Klassenfahrten so kostengünstig wie möglich zu planen und
– Zuschüsse (z.B. beim Besuch von Gedenkstätten oder einer Abgeordneten) zu
erhalten.
– Gegebenenfalls werden Klassenaktionen durchgeführt (z.B. Verkauf von Waffeln
u.Ä.).
– Die Klassenlehrer*innen und Tutor*innen informieren so früh wie möglich über eine
Klassenfahrt und die (vermutlichen) Kosten, damit die Eltern Zeit haben, Geld
anzusparen.
Eltern, die nach dem SGB II eine Grundsicherung erhalten, bekommen die Kosten für eine Klassen- oder Studienfahrt auf Antrag durch das Jobcenter (früher ARGE) erstattet. Eltern, die keine Grundsicherung erhalten, aber größere Schwierigkeiten haben, eine Klassenfahrt komplett zu bezahlen, können einen beträchtlichen Zuschuss unseres Fördervereins erhalten. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an die Klassenlehrer*in/Tutor*in Ihres Kindes. Sie/er wird die Bitte völlig diskret behandeln und an
den Förderverein weiterleiten.

Jugend debattiert
Die Schule nimmt auf Antrag des AK Demokratisierung ab sofort an dem bundesweiten Programm Jugend debattiert teil. Vergleichbar mit dem bereits bestehenden Lesewettbewerb wird bei Jugend debattiert über die Teilnahme an Schulungen und
Wettbewerben die Argumentationsfähigkeit der Schüler*innen gefördert. Da der Diskurs und der Austausch rationaler Argumente zum Kern unserer Demokratie gehören, sehen wir in dem Programm eine weitere gute Möglichkeit, unsere Schüler*innen zu kompetenten und kritischen Demokrat*innen zu erziehen.

„Draußenpause“
Bislang verlassen die Schüler*innen in der Zeit zwischen den Osterferien und den Herbstferien [„O(stern) bis O(ktober“] während der Frühstückspause das Schulgebäude (Ausnahme: Regen und Unwetter). Diese Regelung wird ab sofort auf das gesamte Schuljahr ausgedehnt, d.h. auch in der Zeit zwischen den Herbstferien und den Osterferien verbringen die Schüler*innen ihre Frühstückspause im Freien (Ausnahme: Regen und Unwetter). Sie können selbstverständlich auch die Alte Mensa aufsuchen oder auch in der Mensa essen. Zu Beginn der Pause können sie auch auf kürzestem Weg zur Toilette und zur Mensa gehen. Mit dieser Regelung tritt die Schule u.a. dem Bewegungsmangel vieler Kinder und Jugendlicher entgegen.
Die Regelung wurde gegen die Stimmen der Schülervertreter*innen beschlossen.

Klausurbögen in der Oberstufe
In der Oberstufe schreiben die Schüler*innen ihre Klausuren demnächst auf einheitlichen Klausurbögen, die von der Schule gestellt werden und fälschungssicherer sind. Die Oberstufenschüler*innen werden einmal im Schuljahr an den damit verbundenen Kosten beteiligt. Wir probieren zunächst ein kostengünstiges Modell aus. Falls dieses sich nicht bewährt, werden wir auf ein Modell zurückgreifen, mit dem etwas höhere Kosten verbunden sind. Hintergrund sind Täuschungsversuche, z.B. derart, dass Schüler*innen bereits vollgeschriebene Klausurbögen mit in eine Klausur bringen.

Steuergruppe der Schulentwicklungsgruppe
Bislang wurden die Sitzungen der Schulentwicklungsgruppe (SeG) von einem Sprecher*innenrat geplant und moderiert. Diesem Rat gehörten neben dem Didaktischen Leiter und dem Schulleiter auch eine Vertreter*in des Kollegiums, eine Vertreter*in aus dem Kreis der Fachkonferenzvorsitzenden und eine Vertreter*in aus dem Kreis der beförderten Kolleg*innen an. In den letzten beiden Jahren war es zunehmend schwierig, aus dem Kreis der Fachkonferenzvorsitzenden und dem Kreis der beförderten Kolleg*innen eine Vertreter*in zu finden. Daher wird das Leitungsgremium der Schulentwicklungsgruppe nun durch eine Steuergruppe der SeG ersetzt. Sie wird durch den Didaktischen Leiter berufen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Heintges